Besondere Ausgleichsregelung (BAFA)

Besondere Ausgleichsregelung (BAFA)

Antragstellung: 30. Juni 2018, 30. September des Jahres (für neu gegründete Unternehmen)

Durch die Besondere Ausgleichsregelung kann ein stromkostenintensives Unternehmen bzw. ein Schienenbahnunternehmen nach den §§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Begrenzung (Reduktion) der EEG-Umlage stellen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

 

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter