Antragstellung: 30. Juni 2018, 30. September des Jahres (für neu gegründete Unternehmen)
Durch die Besondere Ausgleichsregelung kann ein stromkostenintensives Unternehmen bzw. ein Schienenbahnunternehmen nach den §§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Begrenzung (Reduktion) der EEG-Umlage stellen.
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