Beschluss vom Bundeskabinett für das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Beschluss vom Bundeskabinett für das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

23. Oktober 2019 – www.enev-online.eu

In diesem Gesetz werden die Beschlüsse aus dem Klimaschutzprogramm 2030, dem Koalitionsvertrag und dem Wohngipfel 2018 gesetzlich festgeschrieben. Das Gebäudeenergiegesetz dient als Regelwerk für neue, einheitliche, aufeinander abgestimmte energetische Anforderungen an Neubauten und an Bestandsgebäude. Hinzu kommt, dass der Einsatz von erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung vorgeschrieben wurde.

Dieses Gesetz hat zur Folge, dass die separaten Regelwerke für Gebäudeenergieeffizienz und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien zusammengeführt wurden. Zudem entlastet dieses Gesetz die Bauherren und Planer durch ein Nachweisverfahren, in dem keine Berechnungen erforderlich sind. Dieses wird “Modellgebäudeverfahren” genannt.

Die Umsetzung der europäischen Anforderungen im Bereich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden in diesem Gesetz vollständig umgesetzt. Außerdem wurde eine Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht hinzugefügt.

An den Anforderungen für Neubauten und Sanierungen ändert sich weiterhin nichts.

Mehr zum Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter