Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: 20 % der förderfähigen Kosten; maximal 600.000 Euro (brutto) pro Wohneinheit und Jahr bei Wohngebäuden. Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro (brutto).
Gegenstand der Förderung: Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.
Gefördert werden:
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
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