Gegenstand der Förderung: Ziel des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist die Gesamtenergieeffizienz im Gebäudebereich weiter zu steigern.
Gefördert werden: Die Förderung erfolgt in 3 Modulen.
Antragsberechtigt sind:
Antragsberechtigt für die Module I und II sind
Antragsberechtigt für das Modul III sind ausschließlich Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Förderquote:
Modul I:
Der maximale Förderbetrag beträgt 90.000,00 Euro.
Modul II:
Die Grundförderung beträgt für die Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte als experimentelle Entwicklungsvorhaben 25 % der förderfähigen Kosten, bei KMU-Antragstellern bis zu 35 %.
Die Grundförderung kann sich um einen Bonus von 15 % erhöhen. Details dazu finden Sie in unserem Merkblatt zu Modul II. Die maximale Förderquote nach Artikel 25 AGVO beträgt insgesamt 40 % bzw. für KMU 50 % der förderfähigen Kosten.
Modul III:
Die Förderung beträgt für kleine Unternehmen 20 % und bei mittleren Unternehmen 10 % der förderfähigen Kosten. Die Kosten für ein Förderprojekt sind bis zu 10 Mio. Euro förderfähig. Der maximale Förderbetrag bei kleinen Unternehmen beträgt somit zwei Mio. Euro, bei mittleren Unternehmen 1 Mio. Euro.
Für ausführliche Informationen zur Förderung sowie zur Antragsstellung bei der BAFA klicken Sie hier.
Landeszentrum für
erneuerbare Energien
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wilhelm-Stolte-Str. 90
17235 Neustrelitz
Stefanie Beitz
Projektleiterin und technische Beraterin
Adresse:
Am Kiefernwald 1
17235 Neustrelitz
Telefonische Sprechzeiten für die Fördermittelberatung:
Montag und Mittwoch 9 bis 11 Uhr
Tel. 03981 4490-106
E-Mail:
beitz@leea-mv.de
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