Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten (BAFA)

Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten (BAFA)

Antragsstellung: bis 31.12.2021

Föderquote: Zuschuss, 40 % der förderfähigen Ausgaben, auf 100.000 Euro pro RLT-Anlage begerenzt

Ihre förderfähigen Ausgaben müssen für Filtermaßnahmen und Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils mindestens EUR 2.000 und für Umbauten an der RLT-Anlage mindestens EUR 15.000 betragen.

Sie als antragsberechtigte Einrichtung senden Ihren Antrag bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bitte nutzen Sie die Formulare des BAFA.

Sie erhalten die Förderung für Investitionen.
in die Um- oder Aufrüstung bestehender RLT-Anlagen, mit konstantem Volumenstrom oder variablem Volumenstrom, sowohl mit als auch ohne Raumkühlsystemen (zum Beispiel Kühldecken, Kühlsegel, Bauteilaktivierung), für Räume, in denen regelmäßig größere Personenansammlungen stattfinden.
Für die RLT-Anlage gilt: Die Anlage muss für diese Räume einen Regelvolumenstrom von mindestens 1.500 Kubikmeter pro Stunde aufweisen.
Gefördert werden auch folgende Maßnahmen:
Filterumbau oder Filterwechsel,
Aufrüstung mit Schwebstofffiltern in Umluft- oder Sekundärluftsystemen,
Maßnahmen zur Umluftvermeidung beziehungsweise Umluftreduzierung und zur Erhöhung des Außenluftanteils beziehungsweise Frischluftanteils,
Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau infektionsschutzgerechter Filterstufen,
Einbau von Steuerung und Regelung für den bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage insbesondere mit CO2-Sensoren,
Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung mittels der umzubauenden RLT-Anlage sowie
Begleitmaßnahmen, wie beispielsweise bauliche Maßnahmen, Beratungsleitungen und Planungsleistungen und auch Hygienemanagement.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter