Antragstellung: bis zum 31. Oktober für das Folgejahr
Förderung: abhängig von der zu fördernden Maßnahme und den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
Gefördert werden Baudenkmale, historische Parks und Gärten sowie Bodendenkmale, in denen sich beispielhaft architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden.
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