Denkmalpflegeprogramm “National wertvolle Kulturdenkmäler”

Denkmalpflegeprogramm “National wertvolle Kulturdenkmäler”

Antragstellung: bis zum 31. Oktober für das Folgejahr

Förderung: abhängig von der zu fördernden Maßnahme und den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln

Gefördert werden Baudenkmale, historische Parks und Gärten sowie Bodendenkmale, in denen sich beispielhaft architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter