Einkommenssteuerpflicht für Photovoltaikanlagen vereinfacht

Einkommenssteuerpflicht für Photovoltaikanlagen vereinfacht

09.06.2021, www.enerix.de

Betreiber von Photovoltaikanlagen bis zu einer Anlagengröße 10 kWp können sich laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von der Einkommensteuer befreien lassen. Bei noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Steuerjahren, gilt diese Regelung sogar rückwirkend. In dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums geht es ausschließlich um die ertragssteuerliche Behandlung der Photovoltaikanlage und nicht um die Umsatzsteuer.

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Claudia Domröse leea-mitarbeiter