Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (BAFA)

Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (BAFA)

Antragstellung: 31. Dezember 2020 (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: bis zu 80 %, jedoch maximal 15.000 Euro

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für Nichtwohngebäude oder für den Neubau von Nichtwohngebäuden nach einem förderfähigen KfW-Effizienzhaus-Standard.

Informationen zur Richtlinie

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter