EEG – Erneuerbare-Energien / Kraft-Wärme-Kopplung

EEG – Erneuerbare-Energien / Kraft-Wärme-Kopplung

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: Höhe der Förderung richtet sich nach den als Berechnungsgrundlage anzulegenden Werten für Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas sowie der installierten Leistung der Anlage.

Die Bundesregierung unterstützt die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas. Gefördert wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Windenergie an Land und auf See, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas, Energie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie sowie Grubengas.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter