Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum durch EGFL und ELER (EU)

Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum durch EGFL und ELER (EU)

Frist: bis 2020

Aus dem EGFL stammen die Direktzahlungen an die Landwirte, aus dem ELER werden Förderprogramme für nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und ländliche Entwicklung (z. B. ökologischer Landbau) bezuschusst – hier gilt das Prinzip der nationalen Kofinanzierung.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter