Gefördert werden: Steckerfertige, nicht genehmigungspflichtige PV-Anlagen (bzw. Minibalkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module genannt)
Förderquote: maximal 500€ pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohnungseinheit für Anschaffung und Installation der PV-Anlage, jedoch maximal in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.
Gegenstand der Förderung: Anschaffung und Installation der PV-Anlage
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum sind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
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