Förderung für steckerfertige PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen)

Förderung für steckerfertige PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen)

Gefördert werden: Steckerfertige, nicht genehmigungspflichtige PV-Anlagen (bzw. Minibalkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module genannt)

Förderquote: maximal 500€ pro stecker­fertiger PV-Anlage und Wohnungs­einheit für Anschaffung und Installation der PV-Anlage, jedoch maximal in Höhe der zuwendungs­fähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.

Gegenstand der Förderung: Anschaffung und Installation der PV-Anlage

Antragsberechtigt sind: Privat­personen, die Mietende in Wohn­gebäuden oder Eigen­tümerin oder Eigentümer von selbst­genutztem Wohn­eigentum sind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben

Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter