Förderung von privaten Eigenleistungen bei der Sanierung möglich

Förderung von privaten Eigenleistungen bei der Sanierung möglich

Materialkosten sind förderfähig / Auf richtige Rechnung achten

15.12.2022; www.energie-fachberater.de

Laut Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) sind auch Eigenleistungen in der Sanierung förderfähig. Das betrifft die Förderung der Materialkosten bei Eigenmaßnahmen und auch bei der Effizienzhaus-Sanierung. Beachtet werden muss allerdings die korrekte Rechnungsstellung.

Zudem muss folgendes beachtet werden:

1. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik (BEG EM) – z.B. Fenstertausch, neue Haustür, Dämmung, Lüftungsanlage – wird weiterhin bei Eigenleistungen ein Energieeffizienz-Experte benötigt. Dieser muss prüfen und bestätigen, dass alles fachgerecht durchgeführt wurde und die Materialkosten korrekt aufgeführt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Jahr und Wohneinheit sind die förderfähigen Kosten gedeckelt auf 60.000 Euro.

2. Wer seine Heizung austauschen (BEG EM) möchte, braucht einen Fachbetrieb. Der Fachunternehmer muss schließlich prüfen und bestätigen, dass Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Der Zuschuss beträgt je nach Heizung 10 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Jahr und Wohneinheit sind die förderfähigen Kosten gedeckelt auf 60.000 Euro.

3. Eigenleistungen bei der Effizienzhaus-Sanierung sind förderfähig. Voraussetzung ist, dass ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt. –> BEG WG – Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung

Achtung: In jedem Fall Korrekte Materialrechnung

Auf der Rechnung ausschließlich förderfähige Posten und Name des Antragsstellers ausweisen. Die Rechnung muss zudem in deutscher Sprache ausgefertigt sein.

Die Förderung von Eigenleistungen gilt für alle Förderanträge, die ab dem 1.1.2023 in den Förderprogrammen BEG EM (BAFA) und BEG WG (KfW) gestellt werden. Es gelten die gleichen Förder- und Rahmenbedingungen wie bei einer Umsetzung mit Fachbetrieb. Gefördert werden nur die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung!

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Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter