Förderung von Schienenfahrzeugen mit alternativen Antrieben

Förderung von Schienenfahrzeugen mit alternativen Antrieben

Antragstellung: bis zum 30. Juni 2024

Förderquote: Die Zuwendung wird mittels einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung gestattet und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Gegenstand der Förderung:

1) Die Beschaffung von innovativen Schienenfahrzeugen oder die Umrüstung auf alternative Antriebe, die für nichtelektrifizierte Strecken eine beachtliche CO2 -Einsparung gegenüber konventionellen Dieselfahrzeugen aufweisen
2) Bau bzw. Umbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur für den Einsatz innovativer Schienenfahrzeuge im deutschen Eisenbahnnetz, sowie Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Schienenverkehr
3) die Erstellung von Studien zu Einsatzmöglichkeiten der in den Nummern 1) und 2) genannten Fördergegenstände mit dem Schwerpunkt auf das deutsche Eisenbahnnetz.
Die Förderung von Betriebskosten ist im Rahmen dieser Förderrichtlinie nicht möglich.

Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, soweit sie wirtschaftlich tätig sind; Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

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Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter