Forstwirtschaftliche Maßnahmen (ForstELERFöRL M-V)

Forstwirtschaftliche Maßnahmen (ForstELERFöRL M-V)

Antragstellung: ganzjährige Antragstellung bei Auswahl zu den Stichtagen ( jeweils der 15. im April, Juni, August und November)

Förderung: 85 % bis 100 %

Die Förderung dient einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft. Mit den Vorhaben werden langfristig naturnahe, stabile sowie arten- und strukturreiche Wälder geschaffen bzw. wiederhergestellt. Parallel tragen die Forstmaßnahmen zur Reduzierung des Betriebsrisikos bei.

Gefördert werden Maßnahmen zur Einrichtung eines Laubholzunterbaus in kalamitätgefährdeten Wäldern. Hierzu zählen insbesondere der Erwerb und die Ausbringung (incl. Flächenvorbereitung) von forstlichem Vermehrungsgut sowie dem Schutz der Kultur durch Zaunbau.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

 

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter