Antragstellung: bis 31. Januar des Programmjahres
Förderung: 70 % bis 100 %
Nachhaltige Entwicklung in erster Linie von Gewässern und deren Ufer-, Auen- und Niederungsbereichen sowie zum Hochwasserschutz. Die Maßnahmen sollen insbesondere der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmen-Richtlinie, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie sowie des Moorschutzkonzeptes des Landes Mecklenburg-Vorpommern dienen.
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