Jetzt noch mehr Fördermöglichkeiten in der überarbeiteten Kommunalrichtlinie

Jetzt noch mehr Fördermöglichkeiten in der überarbeiteten Kommunalrichtlinie

25.06.2019 – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Die “Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld” – kurz Kommunalrichtlinie – wurde aufgrund aktueller politischer Beschlüsse überarbeitet. So wurden bestehende Förderbedingungen teils verändert oder erweitert und neue Fördermöglichkeiten eingefügt.

Unter einem neuen Förderschwerpunkt werden künftig Technologien für eine optimale Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien gefördert. Die zunächst zu erstellende Potenzialstudie kann ebenfalls über die Kommunalrichtlinie gefördert werden. Neu ist auch, dass Kommunen aus Braunkohlerevieren eine um bis zu 15-prozentig höhere Förderquote erhalten können. Im Abschlussbericht der Kohlekommission “Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung” sind die entsprechenden Reviere geografisch definiert. Kommunale Netzwerke können ab sofort ganzjährig beantragt werden.

Hinsichtlich der Beantragung von Zuschüssen für Potenzialstudien sind nun alle antragsberechtigt, die auch die nachfolgenden investiven Maßnahmen beantragen können. Weiterhin wurden die technischen Anforderungen mehrerer Förderschwerpukte präzisiert. Dies betrifft die Außen- und Strassenbeleuchtung und raumlufttechnische Anlagen, aber auch Kläranlagen und Anlagen zur Trinkwasserversorgung. Sammelplätze für Garten- und Grünabfälle müssen künftig nicht mehr zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen. Den zuständigen Kommunen obliegt nun die Regelung, in welchen Zeiträumen diese Plätze für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung des BMU und weiterführende Informationen zur Kommunalrichtlinie.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter