Klimaschutzinitiative: Investive kommunale Klimaschutz- Modellprojekte (ZUG)

Klimaschutzinitiative: Investive kommunale Klimaschutz- Modellprojekte (ZUG)

Antragstellung: Förderaufruf zur Einreichung Projektskizzen 01. August 2019 – 15. November 2019 bzw. 01. August 2020 – 15. November 2020

Förderquote: Zuschuss, max. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten (max. 90 % für finanzschwache Kommunen), mind. 200.000 EUR, max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) kommunale Klimaschutzprojekte. Kommunen können durch Umsetzung von Klimaschutzprojekten einen erheblichen Beitrag zur Einsparung von klimaschädlichen Treibhausgasen leisten. Der Förderaufruf soll kommunale Akteure zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen anregen, mit denen jährlich bis zu 70.000 Tonnen CO2 (äquiv.) eingespart werden könnten. Die geförderten Projekte sollen zudem Modellcharakter haben, durch gute Sichtbarkeit einen Nachahmungseffekt initiieren und bestenfalls die Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte bewirken.

Im Rahmen dieses Aufrufes förderfähig sind modellhafte Einzelvorhaben und Verbundprojekte, welche insbesondere die folgenden Handlungsfelder betreffen:

  • Abfallentsorgung
  • Abwasserbeseitigung
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr
  • Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen)

Weiteres Zuwendungskriterium ist die Modellhaftigkeit eines Projektes. Die Einsparung an Treibhausgasen soll im Verhältnis zur Fördersumme möglichst hoch sein. Eine begrenzter Einsatz der Fördermittel auf 75 Euro je vermiedene Tonne CO2 (äquiv.) wird angestrebt. Bei den Klimaschutzmaßnahmen sind die besten verfügbaren Techniken und Methoden einzusetzen. Die Maßnahmen müssen über die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Klimaschutzwirkung hinausgehen. Zudem sollen die Projekte nicht nur einen besonders innovativen Anspruch haben, sondern im Ansatz auch auf andere Projekte übertragbar sein. Der beispielhafte Beitrag zum Klimaschutz soll deutlich sichtbar, überregional von Bedeutung sein, im Idealfall bundesweite Strahlkraft haben. Die förderfähigen Projekte werden in einem Wettbewerb ausgewählt. Entscheidend bei der Auswahl sind der entsprechende Klimaschutzbeitrag des Projektes und wie effizient die Fördermittel eingesetzt werden.

Ausführliche Informationen zum Förderaufruf finden Sie hier.


Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter