Antragsstellung: Einreichung ist zwei Mal jährlich jeweils zum 15. April und 15. Oktober
Gefördert werden: Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland
thematische Schwerpunkte:
Antragsberechtigt sind: KMU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Bedingungen eine Förderung für ihre projektbedingten Ausgaben genehmigt werden
Förderquote: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
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