Antragstellung: bis 31.12.2021
Förderquote: größenabhängige Förderung großer Solarkollektoranlagen Tilgungszuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, Wärmenetz-Kombinationsförderung Tilgungszuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, Ertragsabhängige Förderung bei großen Solarkollektoranlagen
Die Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei den örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) einzureichen. Die Darlehen werden von der KfW im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien „Premium“ zur Verfügung gestellt.
Gegenstand der Förderung ist die Errichtung und Erweiterung von großen Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche.
– zur Warmwasserbereitung,
– zur Raumheizung,
– zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung,
– zur solaren Kälteerzeugung oder
– die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen.
Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (z. B. Schwimmbadabsorber).
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Über den Autor