Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien Programmteil Premium – Tiefengeothermieanlagen (KFW 272)

Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien Programmteil Premium – Tiefengeothermieanlagen (KFW 272)

Antragstellung: bis 31.12.2022

Förderquote: Darlehen und Tilgungszuschüsse, maximal bis 80 % der förderfähigen Kosten

Die verbleibenden 20 % dürfen nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Die Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei den örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) einzureichen. Die Darlehen werden von der KfW im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien „Premium“ zur Verfügung gestellt.

Gegenstand der Förderung ist die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der Geothermie für folgende Verwendungszwecke:
– ausschließliche thermischen Nutzung,
– kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung.

!!! Ab dem 01.07.2021 werden die Anlagen nur noch gefördert, wenn die erzeugte Wärme in Wärme- und Kältenetze eingespeist wird !!!

Förderfähige Anlagen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Bohrtiefe ab 400 m,
– eine Temperatur des Thermalfluids von mindestens 20 °C,
– geothermische Wärmeleistung von 0,3 MWth (bezogen auf eine Rücklauf- oder Reinjektionstemperatur von 20 °C).

Es bestehen drei voneinander unabhängige kumulierbare Förderbausteine. Diese gelten jedoch nicht für alle oben aufgeführten Verwendungszwecke.
– Tilgungszuschuss für die obertägige Anlage („Anlagenförderung“),
– Tilgungszuschuss für Bohrkosten,
– Mehrkostenförderung.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter