Marktstammregister ist jetzt online – Registrierung für Strom- und Gasanlagen nun Pflicht

Marktstammregister ist jetzt online – Registrierung für Strom- und Gasanlagen nun Pflicht

13. Mai 2019 – EnergieAgentur.NRW

Bereits im Jahr 2014 wurde die Bundesnetzagentur damit beauftragt ein zentrales Register, welches Daten zu allen Erneuerbaren-Energien-Anlagen zusammenführt, aufzubauen. Zudem wurde eine Registrierungspflicht für alle Betreiber von Strom- und Gasanlagen in diesem Register gesetzlich verankert. Seit dem 31. Januar 2019 ist dieses neue Marktstammregister (MaStR) nun online. Grund für die Einführung war die schlechte Datenlage über viele Anlagen und in Folge die schlechte Planbarkeit des Netzausbaus seitens der Netzbetreiber. Das Register soll nun die Daten über sämtliche Erneuerbare-Energien-Anlagen lückenlos erfassen und eine einheitliche und zuverlässige Datengrundlage bieten.

Die Registrierungspflicht gilt für sämtliche Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen aller Leistungsklassen und unabhängig davon, ob Strom oder Gas selbst verbraucht oder nach dem EEG vergütet wird. Der Betreiber hat die Pflicht alle Stammdaten zur Anlage zu melden. Dazu zählen beispielsweise der Standort der Anlage, die installierte Leistung oder die Kontaktdaten des Betreibers. Daten wie Erzeugungsmengen oder Zählerstände, welche sich stetig ändern, sind nicht meldepflichtig.

Der Gesetzgeber sieht unterschiedliche Fristen für die Meldung der Anlagen vor. Während neue Anlagen, die im Sinne des Bundesimmissionschutzgesetzes genehmigungsbedürftig sind (z.B. Windenergieanlagen), bereits in der Planungsphase gemeldet werden müssen, besteht die Meldepflicht für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern erst einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage. Für Bestandsanlagen, die vor dem 01. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, muss die Registrierung erst bis zum 31. Januar 2021 erfolgt sein.

Die vollständige Meldung und weiterführende Informationen finden Sie auch hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter