Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (ZUG)

Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (ZUG)

Antragsstellung: neuer Förderaufruf in Bearbeitung

Antragsberechtigt sind: Verbände/Vereinigungen, Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen

Gefördert werden:

  • A . Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement (richtet sich gezielt an Kommunen)
    • Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben): Gefördert wird die Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts für die Kommune.
    • Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben): Gefördert wird die Begleitung der Umsetzung des Anpassungskonzepts, beispielsweise in Form einer befristeten Personalstelle.
    • Ausgewählte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel: Gefördert wird die Umsetzung einer ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahme, beispielsweise eine investive Maßnahme im Rahmen eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzepts.
  • B. Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung: Gefördert werden die praxisnahe Entwicklung von Verfahrensweisen, Konzepten und Strategien sowie die pilothafte Umsetzung. Dieser Förderschwerpunkt umfasst 2 Module, die Erstellung eines Konzepts und die Umsetzung des Konzepts.

Förderquote: Zuschuss

im Förderschwerpunkt Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement (A):

  • Erstvorhaben: maximal EUR 225.000 für einen Zeitraum von 24 Monaten,
  • Anschlussvorhaben: maximal EUR 275.000 für einen Zeitraum von 36 Monaten,
  • Ausgewählte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel: maximal EUR 200.000 für einen Zeitraum von 36 Monaten,

Im Förderschwerpunkt Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (B):

  • Erstellung eines Konzeptes: maximal EUR 300.000 für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten,
  • Umsetzung eines Konzeptes: maximal EUR 500.000 für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten

Ausführliche Informationen zur Richtlinie erhalten Sie hier.

Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter