Antragsstellung: neuer Förderaufruf in Bearbeitung
Antragsberechtigt sind: Verbände/Vereinigungen, Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen
Gefördert werden:
- A . Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement (richtet sich gezielt an Kommunen)
- Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben): Gefördert wird die Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts für die Kommune.
- Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben): Gefördert wird die Begleitung der Umsetzung des Anpassungskonzepts, beispielsweise in Form einer befristeten Personalstelle.
- Ausgewählte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel: Gefördert wird die Umsetzung einer ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahme, beispielsweise eine investive Maßnahme im Rahmen eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzepts.
- B. Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung: Gefördert werden die praxisnahe Entwicklung von Verfahrensweisen, Konzepten und Strategien sowie die pilothafte Umsetzung. Dieser Förderschwerpunkt umfasst 2 Module, die Erstellung eines Konzepts und die Umsetzung des Konzepts.
Förderquote: Zuschuss
im Förderschwerpunkt Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement (A):
- Erstvorhaben: maximal EUR 225.000 für einen Zeitraum von 24 Monaten,
- Anschlussvorhaben: maximal EUR 275.000 für einen Zeitraum von 36 Monaten,
- Ausgewählte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel: maximal EUR 200.000 für einen Zeitraum von 36 Monaten,
Im Förderschwerpunkt Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (B):
- Erstellung eines Konzeptes: maximal EUR 300.000 für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten,
- Umsetzung eines Konzeptes: maximal EUR 500.000 für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten
Ausführliche Informationen zur Richtlinie erhalten Sie hier.
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