Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel – Mini-KWK-Richtlinie (BAFA)

Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel – Mini-KWK-Richtlinie (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2020

Förderquote: Zuschuss; 1.900 € bis 3.500 € abhängig von der elektrischen Leistung, Effizienzbonus möglich

KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 Kilowatt, sogenannte Mini-KWK-Anlagen, erhalten einen Investitionszuschuss, um die Potentiale der Kraft-Wärme-Kopplung im Bereich kleinerer Objektversorgung zu erschließen. Die Förderung ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung, wonach bis zum Jahr 2020 die CO2-Emissionen um mindestens 40 % reduziert werden sollen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter