Neue Förderregeln – Wärmepumpen erhalten bis zu 40 Prozent

Neue Förderregeln – Wärmepumpen erhalten bis zu 40 Prozent

03.01.2023; www.pv-magazine.de

Die neuen Förderregeln für nachhaltige Heizungssysteme wurden überarbeitet und traten zum 30. Dezember 2022 in Kraft. Dadurch können jetzt auch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290 Propan den Fünf-Prozent-Förderbonus bekommen.

Die neuen Förderbedingungen beinhalten nun eine Förderung von Wärmepumpen von bis zu 40 Prozent. Dabei werden 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Wärmepumpen gefördert. Hinzu kommen abhängig vom Modell der Wärmepumpe ein Fünf-Prozent-Förderbonus und eine Zehn-Prozent-Prämie für den Austausch einer alten, nicht mehr effizienten Heizung. Ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen bezuschusst, die ein natürliches Kältemittel einsetzen. Desweiteren ist eine Fördervoraussetzung eine Mindestjahresarbeitszahl von 2,7. Ab 2024 müssen es dann 3,0 sein.

Neben Wärmepumpen werden auch noch Solarthermie mit bis zu 35 Prozent begünstigt. Biomasseöfen können einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent bekommen, vorausgesetzt sie können einen Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 Prozent vorweisen und dabei maximal 2,5 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter ausstoßen. Brennstoffzellheizungen können auch eine Förderung von bis zu 35 Prozent erhalten. Voraussetzung hierfür ist ein stationäres und mit grünem Wasserstoff betriebenes System. Hauseigentümer können auch einen Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz mit 40 Prozent fördern lassen.

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Zu den neuen Förderregeln können Sie sich zudem auf der BAFA-Seite informieren.

Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter