PV-Anlagen für Eigenverbrauch: Erzeugungszähler nur bei erzeugter Strommenge über 30 Megawattstunden notwendig

PV-Anlagen für Eigenverbrauch: Erzeugungszähler nur bei erzeugter Strommenge über 30 Megawattstunden notwendig

20.05.2021, www.pv-magazine.de

Mit Novellierung des EEG 2021 wurden Photovoltaik-Anlagen, deren erzeugter Strom vor Ort verbraucht wird, bis zu einer Leistungsgrenze von 30 Kilowatt bzw. einer selbst verbrauchten Strommenge bis zu 30 Megawattstunden pro Jahr von der EEG-Umlage befreit. Dies betrifft sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen. Um nachzuweisen, dass die 30 Megawattstunden (10 Megawattstunden gemäß EEG 2019) selbst verbrauchten Stroms nicht überschritten werden, musste der Anlagenbetreiber einen Erzeugungszähler, mit dem die erzeugte Strommenge erfasst wurde, installieren.

Für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 21 Kilowatt sind nun “Erzeugungszähler im Grundsatz nicht notwendig und deshalb nicht vorzuhalten”. Laut Clearingstelle EEG/KWKG ist nicht davon auszugehen, dass Anlagen bis zu dieser Leistungsgrenze die erzeugte Strommenge von 30 Megawattstunden überschreiten können. Bei Anlagen zwischen 21 und 30 Kilowatt Leistung muss der Betreiber durch Angabe des jährlich maximal zu erwartenden Stromertrags schlüssig darlegen können, dass er die Strommenge den Wert von 30 Megawattstunden nicht überschreite. Sofern er unter dieser Grenze liegt, ist kein Erzeugungszähler notwendig.

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Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter