Antragstellung: bis 29. Februar 2024
Förderquote: 25 % der Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro pro Lastenfahrrad/-anhänger oder Gespann
Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt
Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung von E-Schwerlastenfahrräder und Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder, Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder
Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss. Elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder sowie Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung müssen dabei über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens 150 kg verfügen.
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