Sonderprogramm zur Instandsetzung von Wohnraum für Benachteiligte

Sonderprogramm zur Instandsetzung von Wohnraum für Benachteiligte

25.04.23; www.lfi-mv.de

Gefördert werden: Baumaßnahmen zur Instandsetzung leer­stehender Miet- und Genossen­schafts­wohnungen, wenn dieser Wohn­raum für benachteiligte Haus­halte, Asyl- und Schutz­suchende sowie Asyl­berechtigte zur Verfügung gestellt wird.

Förderquote:

  • Projekt­förderung als nicht rückzahl­barer Zuschuss zur Deckung der Gesamt­ausgaben im Wege der Anteil­finanzierung
  • maximale Zuwendung von 5.000 EUR/WE (bis zu 50 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben von bis zu 10.000 EUR je Wohnung)
  • Bearbeitungs­entgelt: 1,5 % des bewilligten Zuschuss­betrages für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Aus­zahlung des Zuschusses

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche u. juristische Personen, soweit sie Eigentümer oder Erbbau­berechtigte eines Grundstückes sind, die mit Miet- oder Genossen­schafts­wohnungen bebaut sind, und
  • die die erforder­liche Leistungs­fähigkeit und Zuverlässig­keit besitzen, und die die
  • Gewähr für die wirt­schaft­liche Durch­führung der bau­lichen Maßnahmen und für eine ordnungs­gemäße Verwaltung des Wohn­raums bieten
  • der Erbbau­berechtigte steht dem Eigen­tümer gleich

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens im LFI M-V einzureichen!

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter