25.04.23; www.lfi-mv.de
Gefördert werden: Baumaßnahmen zur Instandsetzung leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen, wenn dieser Wohnraum für benachteiligte Haushalte, Asyl- und Schutzsuchende sowie Asylberechtigte zur Verfügung gestellt wird.
Förderquote:
- Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung
- maximale Zuwendung von 5.000 EUR/WE (bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 10.000 EUR je Wohnung)
- Bearbeitungsentgelt: 1,5 % des bewilligten Zuschussbetrages für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses
Antragsberechtigt sind:
- natürliche u. juristische Personen, soweit sie Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes sind, die mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut sind, und
- die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen, und die die
- Gewähr für die wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen und für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums bieten
- der Erbbauberechtigte steht dem Eigentümer gleich
Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens im LFI M-V einzureichen!
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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