12.02.2020, www.bafa.de
Grünes Licht aus Brüssel – das EU-Beihilferecht steht der Umsetzung des Umweltbonus nicht Weg. In Kürze finden Sie die neuen, komfortableren Antragsverfahren auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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