Förderung: Energieerzeugungsanlagen

Offshore-Windenergie (KfW)

Antragstellung: keine Frist

Förderquote: Darlehen bis zu 70 % des Investitionsvolumen, verschiedene Kreditmodelle

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EEG – Erneuerbare-Energien / Kraft-Wärme-Kopplung

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: Höhe der Förderung richtet sich nach den als Berechnungsgrundlage anzulegenden Werten für Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas sowie der installierten Leistung der Anlage.

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