Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: 20 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).
Gegenstand der Förderung: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.
Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)
Gefördert werden:
Dazu zählen auch sämtliche Umfeldmaßnahmen, die mit der Sanierung einhergehen (siehe Liste der förderfähigen Kosten Pkt. 1). Die Kosten müssen einen Betrag von 2.000 € übersteigen. Zudem muss ein Energieeffizienzexperte bei der Antragstellung eingebunden werden.
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Antragstellung: bis zum 31. Oktober für das Folgejahr
Förderung: abhängig von der zu fördernden Maßnahme und den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderquote: 18 %
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2022 (nur Onlineantragstellung)
Förderquote: 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars (max. 1.300€ bzw. 1.700€)
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderung: wird als Darlehen gewährt
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderquote: 50 %
weiterlesenAntragstellung: 31. Dezember 2020
Förderquote: Darlehen, Nachrangdarlehen, Garantie; Höhe richtet sich Antragsteller und Finanzierungsforderung
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