Förderung: Gebäudehülle

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: 20 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/ Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Dazu zählen auch sämtliche Umfeldmaßnahmen, die mit der Sanierung einhergehen (siehe Liste der förderfähigen Kosten Pkt. 1). Die Kosten müssen einen Betrag von 2.000 € übersteigen. Zudem muss ein Energieeffizienzexperte bei der Antragstellung eingebunden werden.

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Denkmalpflegeprogramm “National wertvolle Kulturdenkmäler”

Antragstellung: bis zum 31. Oktober für das Folgejahr

Förderung: abhängig von der zu fördernden Maßnahme und den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln

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Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (DB)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: 18 %

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Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2022 (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars (max. 1.300€ bzw. 1.700€)

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Klima- und ressourcenschonendes Bauen (DBU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

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IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: wird als Darlehen gewährt

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Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegeleitung (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: 50 %

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InnovFin – EU-Mittel für Innovation (EIB)

Antragstellung: 31. Dezember 2020

Förderquote: Darlehen, Nachrangdarlehen, Garantie; Höhe richtet sich Antragsteller und Finanzierungsforderung

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