Förderung: Innovation/Forschung

Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

Antragstellung: bis 31. Dezmeber 2025

Förderquote: Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland. Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystemns (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.

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KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz (PtJ, DLR, KIT)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung, jeweils zum 15. April bzw. 15. Oktober des Jahres

Förderquote: Zuschuss; ≤ 50 % für Unternehmen, für KMU höhere Quoten möglich; ≤ 100 % für Hochschulen, Forschungseinrichtungen

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Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliFöKommRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: Zuschuss; 50 % der zuwendungsfähigen Kosten; Betrag ≥ 20.000 EUR, 10 % Bonus (maßnahmenspezifisch)

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Gewässer und Feuchtlebensräume (FöRIGeF)

Antragstellung: bis 31. Januar des Programmjahres

Förderung: 70 % bis 100 %

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Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL)

Antragstellung: 30. April des Vorjahres

Förderung: 80 % bis 100 %

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Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Fischerei

Antragstellung: bis zum 30.04.2023

Förderung: bis zu 49 % bzw. 60 % oder 80%

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BioÖkonomie 2030 – Ideenwettbewerb “Neue Produkte für die Bioökonomie” (PTJ)

Antragstellung: Skizzen können jedes Jahr zum 01. Februar eingereicht werden

Förderquote: Zuschuss, ≤ 50 % Unternehmen, ≤ 100 % Hochschulen/ Forschungseinrichtungen

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Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung (BLE)

Antragstellung: ganzjährig bzw. 01.06. und 01.12. bei Forschungsprojekten

Förderquote: richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme

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Bundesprogramm Biologische Vielfalt (BfN)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: bis zu 75%

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