Förderung: Institutionen/Vereine/Organisationen

Bundesförderung Serielles Sanieren (BAFA)

Gegenstand der Förderung: Ziel des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist die Gesamtenergieeffizienz im Gebäudebereich weiter zu steigern.

Gefördert werden: Die Förderung erfolgt in 3 Modulen.

  • Durchführbarkeits- und Machbarkeitsstudien (Modul I)
  • Forschung und Entwicklung serieller Sanierungskomponenten und die Förderung der Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte (Modul II)
  • Aufbau / Erweiterung von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten (Modul III)

Antragsberechtigt sind:

Antragsberechtigt für die Module I und II sind

  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationsformen
  • eingetragene Genossenschaften
  • Konsortien
  • Contractoren

 Antragsberechtigt für das Modul III sind ausschließlich Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Förderquote:

Modul I:

  • 50 % der förderfähigen Kosten für alle sonstigen Antragsberechtigten, die nicht KMU sind
  • 60 % der förderfähigen Kosten für KMU

Der maximale Förderbetrag beträgt 90.000,00 Euro.

Modul II:

Die Grundförderung beträgt für die Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte als experimentelle Entwicklungsvorhaben 25 % der förderfähigen Kosten, bei KMU-Antragstellern bis zu 35 %.

Die Grundförderung kann sich um einen Bonus von 15 % erhöhen. Details dazu finden Sie in unserem Merkblatt zu Modul II. Die maximale Förderquote nach Artikel 25 AGVO beträgt insgesamt 40 % bzw. für KMU 50 % der förderfähigen Kosten.

Modul III:

Die Förderung beträgt für kleine Unternehmen 20 % und bei mittleren Unternehmen 10 % der förderfähigen Kosten. Die Kosten für ein Förderprojekt sind bis zu 10 Mio. Euro förderfähig. Der maximale Förderbetrag bei kleinen Unternehmen beträgt somit zwei Mio. Euro, bei mittleren Unternehmen 1 Mio. Euro.

Für ausführliche Informationen zur Förderung sowie zur Antragsstellung bei der BAFA klicken Sie hier.

Förderung von Schienenfahrzeugen mit alternativen Antrieben

Antragstellung: bis zum 30. Juni 2024

Förderquote: Die Zuwendung wird mittels einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung gestattet und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Gegenstand der Förderung:

1) Die Beschaffung von innovativen Schienenfahrzeugen oder die Umrüstung auf alternative Antriebe, die für nichtelektrifizierte Strecken eine beachtliche CO2 -Einsparung gegenüber konventionellen Dieselfahrzeugen aufweisen
2) Bau bzw. Umbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur für den Einsatz innovativer Schienenfahrzeuge im deutschen Eisenbahnnetz, sowie Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Schienenverkehr
3) die Erstellung von Studien zu Einsatzmöglichkeiten der in den Nummern 1) und 2) genannten Fördergegenstände mit dem Schwerpunkt auf das deutsche Eisenbahnnetz.
Die Förderung von Betriebskosten ist im Rahmen dieser Förderrichtlinie nicht möglich.

Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, soweit sie wirtschaftlich tätig sind; Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Für ausführliche Informationen klicken Sie hier.

Richtlinie zur Förderung des transnationalen Verbundvorhabens „Auf dem Weg zu gesunden, belastbaren Böden und nachhaltiger Bodenbewirtschaftung“

Antragstellung: bis zum 31. Dezember 2029

Gegenstand der Förderung: Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Förderfähig sind Projektskizzen zum Thema „Auf dem Weg zu gesunden, belastbaren Böden und nachhaltiger Bodenbewirtschaftung“. Dies beinhaltet Themen aus der Bodenforschung, die sich mit Kohlenstoffsequestrierung, der ­Bedeutung der Biodiversität für optimierte Bodenbewirtschaftung sowie der Entwicklung neuartiger Technologien für eine nachhaltige Landwirtschaft auseinandersetzen.

Gefördert werden: Projekte und Vorhaben, die:

  1. Erkenntnisse zu Agrarböden als Kohlenstoffspeicher
  2. Biodiversität im Boden und ihr Einfluss auf die Bodenfunktionalität, Erkenntnisse über Bioaktivität und deren optimale Nutzbarmachung für eine nachhaltige Landwirtschaft
  3. Lösungsansätze zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, der Widerstandsfähigkeit, der Gesundheit und der Produktivität von bewirtschafteten Böden

Antragsberechtigt sind:

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Forschungseinrichtungen

Förderquote:

Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten:

  • Personal
  • zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen
  • Verbrauchsmaterialien
  • Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers)
  • Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten
  • Vergabe von Unteraufträgen

Für ausführliche Informationen und zum Antragsverfahren klicken Sie hier.

Kälte-Klima-Richtlinie (BAFA)

Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen

Antragstellung: Jan. 2023 bis 31. Dez. 2023

Förderquote: Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Ein Förderrechner berechnet die Höhe der möglichen Förderung für die Anlagen sowie deren Komponenten auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie und individuellen Parameter.

Gefördert werden: vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher

Nicht mehr gefördert werden Kälteerzeuger einschl. der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen sowie Klimaanlagen in Bussen und Bahnen.

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbänden und Eigenbetrieben, Schulen, Krankenhäusern sowie kirchlichen Einrichtungen

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

BMUV-Umweltinnovationsprogramm

Antragsstellung bis: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: entweder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredits oder als Investitionszuschuss (Zuwendung in der Regel durch Anteilfinanzierung)

Grundsätzlich können Kredite bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben/Kosten zinsverbilligt werden. Investitionszuschüsse können in der Regel bis zur Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten (Anteilfinanzierung) gewährt werden

Gegenstand der Förderung: Vorhaben in großtechnischem Maßstab, die erstmalig fortschrittliche technologische Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen verwirklichen, mit zinsverbilligten Krediten oder Investitionszuschüssen

Gefördert werden: Vorhaben in den folgenden Bereichen:

  • Abwasserbehandlung/Wasserbau
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Sanierung von Altablagerungen
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Klimaschutz (Energieeinsparung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung)
  • Ressourceneffizienz und Materialeinsparung

Antragsberechtigt sind:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • natürliche und juristische Personen
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien: 50% der förderfähigen Kosten mit einer maximalen Fördersumme von 2 Millionen Euro pro Antrag. Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze und Modul 3: Einzelmaßnahmen: 40% der förderfähigen Ausgaben mit einer maximalen Fördersumme von 100 Millionen Euro pro Antrag.

Gegenstand der Förderung: Modul 1: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien (sowie die damit zusammenhängenden Planungsleistungen), Modul 2: Systemische Förderungen für Neubau und Bestandsnetze), Modul 3: Einzelmaßnahmen und Modul 4: Betriebskostenförderung (Antragsstellung für Modul 4 noch nicht möglich – Termin wird noch veröffentlicht)

Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen folgende Einzelmaßnahmen förderfähig:

  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomassekessel
  • Wärmespeicher
  • Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
  • Wärmeübergabestationen

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen iSd. § 14 BGB
  • Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig)
  • kommunale Eigenbetriebe
  • kommunale Unternehmen
  • kommunale Zweckverbände
  • eingetragene Vereine
  • eingetragene Genossenschaften

Ausführliche Informationen zur Förderung und Antragsstellung finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Heizungsoptimierung (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: 20 % der förderfähigen Kosten; maximal 600.000 Euro (brutto) pro Wohneinheit und Jahr bei Wohngebäuden. Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.

Antragsberechtigt sind: Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.

Gefördert werden:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Anlagen zur Wärmeerzeugung (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern auf Basis erneurbarer Energien, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • errcihtung, umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • provisorische Heizung bei Heizungsdefekt
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Quelle: BAFA

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Fachplanung und Baubegleitung (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten; maximal 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser; maximal 2.000 € pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, max. 20.000 € pro Bescheid

Gegenstand der Förderung: Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Gefördert werden: Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Anlagentechnik (Außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Heizungsoptimierung

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Anlagentechnik (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: 20 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Gefördert werden:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung
  • bei Nichtwohngebäuden: energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.