Förderung: Energieerzeugungsanlagen

Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien Programmteil Premium – Tiefengeothermieanlagen (KFW 272)

Antragstellung: bis 31.12.2022

Förderquote: Darlehen und Tilgungszuschüsse, maximal bis 80 % der förderfähigen Kosten

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Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliFöKommRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: Zuschuss; 50 % der zuwendungsfähigen Kosten; Betrag ≥ 20.000 EUR, 10 % Bonus (maßnahmenspezifisch)

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7. Energieforschungsprogramm – angewandte nichtnukleare Forschungsförderung “Innovationen für die Energiewende” (PtJ)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: Zuschuss, 50-85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße

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Kofinanzierungshilfenrichtlinie (KofiRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: 50 % – 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, je nach Leistungsfähigkeit des Antragstellers, maximal 1 Millionen Euro

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IKK – Investitionskredit Kommunen (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: max. bis zu 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller

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IKK – Energetische Stadt­sanierung – Quartiers­versorgung (KfW)

Antragstellung:  ohne zeitliche Begrenzung

Förderung:  bis zu 100 % der förderfähigen Kosten durch Kredit

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Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: richtet sich nach Art des Projektes

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Integrierte ländliche Entwicklung (ILERL M-V, StALU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: richtet sich nach Maßnahme und Antragsteller

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