Förderung: Klimaschutz

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Anlagen zur Wärmeerzeugung (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern auf Basis erneurbarer Energien, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • errcihtung, umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • provisorische Heizung bei Heizungsdefekt
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Quelle: BAFA

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Fachplanung und Baubegleitung (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten; maximal 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser; maximal 2.000 € pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, max. 20.000 € pro Bescheid

Gegenstand der Förderung: Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Gefördert werden: Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Anlagentechnik (Außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Heizungsoptimierung

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Anlagentechnik (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: 20 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Gefördert werden:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung
  • bei Nichtwohngebäuden: energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.

Quelle: BAFA

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Antragstellung erfordert je nach Maßnahme die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)

EEE sind alle in der Expertenliste des Bundes in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ geführten Personen.

Der EEE muss zwingend bei folgenden Anträgen eingebunden werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
Quelle: BAFA

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur Onlineanträge)

Förderquote: Zuschuss ≤ 30 %, höchstens 25.000 Euro pro Vorhaben

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Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliFöKommRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: Zuschuss; 50 % der zuwendungsfähigen Kosten; Betrag ≥ 20.000 EUR, 10 % Bonus (maßnahmenspezifisch)

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7. Energieforschungsprogramm – angewandte nichtnukleare Forschungsförderung “Innovationen für die Energiewende” (PtJ)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: Zuschuss, 50-85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße

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Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld “Kommunalrichtlinie” (PtJ)

Antragstellung: ganzjährig bis 31.12.2027

Förderquote: Förderquoten der einzelnen Förderschwerpunkte sind unterschiedlich hoch und in der Richtlinie festgelegt

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Kofinanzierungshilfenrichtlinie (KofiRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: 50 % – 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, je nach Leistungsfähigkeit des Antragstellers, maximal 1 Millionen Euro

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IKK – Investitionskredit Kommunen (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: max. bis zu 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller

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