Förderung: Kommunen

Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes (BMVI)

Antragstellung: 31. Dezember 2028

Förderquote: abhängig von der jeweikigen Maßnahme bzw. dem Maßnahmenbündel

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Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landwirtschaftspflege (BfN)

Antragstellung: keine Frist

Förderquote: richtet sich nach der Art des Vorhabens und dem Antragsteller

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Städtebauförderung (MEID-MV)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: Zuschuss; Finanzierung zu 1/3 durch Bund, zu 2/3 durch Land und Gemeinden

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Anreizprogramm Energieeffizienz- APEE (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2020

Förderquote: Zuschuss, 20 % für solarthermische Modernisierung sowie einmaliger Investitionszuschuss von 600 Euro für Optimierungsmaßnahmen

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Energieeffizient Bauen (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: zinsgünstiges Darlehen, ≤ 100 % der Bauwerkskosten finanzierbar, maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit, zusätzliche Boni möglich

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Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (BAFA)

Antragstellung: 31. Dezember 2020 (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: bis zu 80 %, jedoch maximal 15.000 Euro

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Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (KFW)

Antragstellung: keine Frist

Förderzuschuss: zwischen 7.050 Euro und 28.200 Euro, abhängig von Leistungsklasse und förderfähigen Kosten

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EEG – Erneuerbare-Energien / Kraft-Wärme-Kopplung

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: Höhe der Förderung richtet sich nach den als Berechnungsgrundlage anzulegenden Werten für Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas sowie der installierten Leistung der Anlage.

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Förderrichtlinie Elektromobilität (PTJ)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur online, vor Maßnahmenbeginn)

Förderquote: Zuschuss; abhängig von der durchgeführten Fördermaßnahme und Antragsteller; 40 % bis max. 90 % der beihilfefähigen Kosten

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