Förderung: News

Der große Stromschlucker heißt Standby

14.11.2022; 13:10 Uhr; www.utopia.de

Oft kostet uns Standby-Modus eines Gerätes mehr Strom und Geld als die eigentliche Nutzung des Gerätes! Denn: Jeder Haushalt verbraucht im Durchschnitt so viel Strom mit dem Standby wie 5 Energiesparlampen im Dauereinsatz.

Um diese Fakten zu veranschaulichen, schauen wir uns ein Beispiel an: Der größte Strom-Sünder ist die Stereoanlage. Bei ungefähr zweistündiger Nutzung pro Woche, verbraucht sie ca. 20€ im Jahr. Dazu kommen nun 35€ Stromkosten jährlich, wäre das Gerät die restliche Zeit in Standby.

Je nach Anzahl und Art der Geräte kann der „Leerlauf“ von Geräten in einem drei-Personen-Haushalt bis zu 20 Prozent der Stromkosten ausmachen. In Deutschland sind „Leerlaufverluste“ in Privathaushalten und Büros sogar für einen Stromverbrauch in Höhe von mindestens 22 Milliarden kWh pro Jahr verantwortlich (UBA). Insgesamt verursacht Standby in Haushalten jährlich Kosten von mindestens vier Milliarden Euro. Zum Vergleich: Für den Strom, der allein im Standby-Modus verbraucht wird, sind in Deutschland zwei mittelgroße Atomkraftwerke notwendig.

Besonders Computer, Spielekonsolen und andere Unterhaltungselektronik sind echte Stromfresser im Standby. Auch Router, Repeater und Festnetztelefone können bedenkenlos ausgeschaltet werden, wenn sie nicht in Betrieb sind. Denn: Viele Router verbrauchen ähnlich viel Strom wie ein sparsamer Kühlschrank. Bei Dauerbetrieb kommen schnell jährlich bis zu 40 Euro zusammen. Bei steigenden Strompreisen natürlich entsprechend mehr.

Genauso befinden sich viele andere Haushaltsgeräte im Standby-Modus, von denen man oft nicht weiß, dass sie einen Standby-Modus haben. Auch das Smartphone-Ladegerät verbraucht ununterbrochen Strom, wenn es in der Steckdose steckt. Das Gleiche gilt für Amazon Echo, Google Home und ähnliche Geräte mit Stimmsteuerung: Sie alle müssen ununterbrochen „zuhören“ und Spracherkennung durchführen, meist mit Netzwerkverbindung.

Auch ein Warmwasser-Boiler in der Küche oder im Bad sorgt für ein großes Problem: Der Boiler hält das Wasser konstant auf einer bestimmten Temperatur und muss das Wasser ständig nachwärmen – sogar in der Nacht. Die einfachste Lösung ist ein Stecker mit Kippschalter, mit dem du den Boiler selber ein- und ausschalten kannst.

Mehr Tipps und Tricks gegen Standby-Stromverbraucher:

  • Zeitschaltuhr für den WLAN-Router (oder zumindest über die Router-Software das WLAN per Zeitschaltung nachts deaktivieren)
  • Master-Slave-Steckdosen für PC und Fernseher
  • Standby-Killer mit Infrarot für Fernseher
  • Stecker bei Haushaltsgeräten und der Waschmaschine ziehen
  • Stromanschluss hinter dem Regal? Mehrfachstecker sind die Lösung
  • Auf Timer-Funktionen verzichten
  • Vor dem Urlaub Stromsicherung herausnehmen/abschalten
  • Beim Neukauf auf Stromverbrauch im Standby achten

Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren wollen, dann klicken Sie hier.

Aktuelles zur Wärmepumpe

28.10.2022; www.dgs.de

500.000 Wärmepumpen sollen jährlich bis 2024, so plant die Bundesregierung, in Gebäude eingebaut werden. Noch ist man vom Ziel weit entfernt. Gerade mal 150.000 wurden 2021 installiert. Immerhin: In die Hälfte der im Jahr 2021 fertiggestellten Wohngebäude wurde eine meist elektrische Wärmepumpe als primäre Heizung installiert. Künftig soll dieses „umgekehrte Kühlschrank-Prinzip“ mit Hilfe von Strom aus Erneuerbaren Energien die Gebäudeheizung ganz unabhängig von Gas machen.

Leider gibt es bei der Wärmepumpentechnik noch einige Hürden. Zunächst einmal können verfügbare Umgebungswärmequellen (Grundwasser, Erdboden) aus rechtlichen, technischen und auch aus Kostengründen nicht überall genutzt werden. Die Außenluft, die fast überall vorhanden ist, kommt zwar als Sonnenwärmespeicher in Frage, ist allerdings der schlechteste Speicher. Denn im Winter können die Temperaturen sehr stark sinken.

Um nicht zu viel Energie/Strom beim Hochpumpen der Umgebungswärme auf die Nutzwärme (Heizung) zu verschwenden, sind WP-Heizungen Niedertemperaturheizungen, die mit geringeren Vorlauftemperaturen arbeiten als die üblichen Verbrennerheizungen. Für gut gedämmte Neubauten sind sie optimal, jedoch bei schlecht gedämmten Altbauten sieht es schwierig aus. Hinzu kommen Lieferschwierigkeiten der Wärmepumpenhersteller und die fehlende Erfahrung mit dieser Technik.

Lohnt sich dann überhaupt eine Wärmepumpe? Auf jedenfall! In mehreren dutzenden Einzelfallstudien wurde festgestellt, dass mit einer Kilowattstunde (kWh) Strom durchschnittlich 3-4 kWh Wärme erzeugt werden. Somit erreichen zum Beispiel Luft-Wasser-Wärmepumpen eine durchschnittliche Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,1 und Sole-Wasser-Wärmepumpen sogar von 4,1. Die Wärmepumpen können außerdem gut zusammen mit Heizkörpern heizen.

Selbst die Bedenken, im kalten Winter müssten bei Wärmepumpenheizungen die zusätzlichen Heizstäbe die ganze Arbeit leisten, konnte widerlegt werden: Bei den Luft-Wasser-Wärmepumpen gingen 2,8% des Stromverbrauchs direkt in den Heizstab, bei den Sole-Wasser-Wärmepumpen sogar nur 1,2%.

Gebäude sind Niedertemperatur (NT)-ready, wenn ihre Heizungsvorlauftemperatur 55°C oder weniger beträgt.“ Dazu sind aber bei den meisten Bestandsgebäuden neue Wärmeüberträger/Heizkörper in den Räumen notwendig. Denn wenn die Vorlauftemperaturen gesenkt werden, müssen die Heizflächen in den Räumen für den Wärmeaustausch vergrößert werden, um die Raumtemperatur zu halten. Dafür gibt es bereits spezielle, größere Heizkörper. Diese haben eine größere Bautiefe (z.B. 15,5 cm statt 6,5 cm) und damit mehr Wärmeaustauschfläche und passen hinsichtlich Länge und Breite gut an den Platz der alten Heizkörper.

Fest steht: Die Wärmepumpe bietet für Umsteiger ökologische und erhebliche finanzielle Vorteile. Dennoch entstehen volkswirtschaftliche und energiepolitische Probleme bei einem All-Electric-Wärmesystem, weil sich der nationale Stromverbrauch dadurch erheblich erhöht. Solange die Erneuerbaren Energien schnell ausgebaut werden, wäre auch diese Hürde überwindbar. Zudem könne die Solarthermie im Zusammenspiel mit Wärmespeichern den Wärmepumpen zu noch höheren JAZ verhelfen und somit Strom sparen. Zum anderen ist es wichtig, besonders auch die 24/7-Stromerzeuger wie Wasserkraft oder heiße Geothermie auszubauen.

Insgesamt ist und bleibt die Energiewende eine große Herausforderung.

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70%-Regelung bei PV Anlagen – was gilt jetzt genau?

28.10.2022; www.dgs.de

Im Juli 2022 wurde die 70%-Regelung schon einmal mit der Verabschiedung des EEG 2023 überarbeitet. Kurz darauf folgte die nächste Überarbeitung im Oktober. Was genau sind nun die Änderungen?

Zuvor galt die Regel, das PV-Anlagen mit bis zu 25 kWp nicht mehr als 70% ihrer maximalen Nennleistung ans Stromnetz abgeben dürfen.

Für neue PV Anlagen, die ab dem 14.09.2022 in Betrieb genommen werden, entfällt die 70 % Regelung nun (ab 01.01.2013 weiterhin gültig):

  • bis 7 kWp: keine Einrichtung der 70%-Regelung notwendig
  • über 7 bis 25 kWp: keine Einrichtung der 70%-Regelung notwendig
  • über 25 kWp: weiter Fernsteuerbarkeit sicherstellen (wie bisher)

Wie sieht es mit schon bestehenden PV Anlagen aus?

Wurde eine Anlage vor dem 14.09.2022 in Betrieb genommen, so ist nun die Nennleistung der Anlage das entscheidende Kriterium:

  • bis 7 kWp: 70%-Regelung vorhanden, kann ab 01.01.2023 deaktiviert werden
    (siehe Hinweis unten)
  • über 7 bis 25 kWp: 70%-Regelung vorhanden, muss weiter so bestehen bleiben
  • über 25 kWp: weiter Steuerbarkeit sicherstellen (bleibt weiter so)

Vor allem aber Steckersolarbetreiber können sich freuen, denn sie sind von der 70% Vorgabe (bei neuen schon jetzt und bei bestehenden Steckersolargeräten ab 01.01.2023) befreit.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Pflicht zum Heizungscheck greift

29.09.2022; 9:14 Uhr, www.geb-info.de

Am 1. Oktober 2022 greift die Pflicht zur regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. Zu den aktuellen Krisenzeiten und aus Klimaschutzgründen ist es schließlich nicht förderlich, wenn durch falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Heizungen unnötig Energie verschwendet wird.

Betroffen von dieser Pflicht sind nur Eigentümer von Gebäuden, die mithilfe von Gas beheizt werden. Ein hydraulischer Abgleich für Eigentümer von Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen oder Nichtwohngebäuden mit mindestens 1000 m² wird, sofern das betroffene Gebäude durch Gas beheizt wird, zusätzlich zur Pflicht. Die ersten Heizungschecks sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre durchgeführt werden.

Die Energiesparverordnung war zunächst in zwei Stufen unterteilt. Die erste sah dabei vor, dass das Verhalten beim Gas- und Energieverbrauch geändert werden soll. Jedoch würde diese Vorstufe die zweite Stufe durch den Fachkräftemangel beeinträchtigen. Und dennoch wird jedem Eigentümer dazu geraten, sich schnellst möglich einen Termin bei einem SHK-Handwerker oder einem Energieberater zu holen, da die Heizungen regelmäßig zur optimalen Nutzbarkeit gewartet werden müssen. Jedem wird ebenfalls zu selektivem Heizen geraten und somit wenig genutzte Räume auch wenig zu beheizen, aber die Heizung nicht komplett abzuschalten, um Frost und Schimmel fernzuhalten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Programmstart “Zuwendungen für steckerfertige PV-Anlagen”

08.11.2022, www.lfi-mv.de

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die Förderung für die Anschaffung und Installation und steckfertigen PV-Anlagen freigegeben.

Die Förderung kann von Privatpersonen, Mietenden und Eigentümern bezogen werden, die ihren Eigenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Förderung selbst beinhaltet aber höchstens 500€ pro Anlage und pro Wohneinheit für die Anschaffung und Installation. Zubehör und alles Weitere muss selbst gezahlt werden.

Für weitere Informationen und Dokumente zur Beantragung der Förderung klicken Sie hier.

Veranstaltung: #MSEimpuls – Energie und Nachhaltigkeit für die Wirtschaft am 16.11.2022

16.11.2022; 11.30 – 14:30; online

Am 16.11.2022 von 11.30 – 14:00 Uhr findet die Veranstaltung #MSEimpuls Energie und Nachhaltigkeit statt, die vom 27.09.2022 verschoben werden musste. Die durch die Wissenschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH geförderte online-Veranstaltung richtet sich vorrangig an Unternehmen und hat sich die allseits beherrschenden Themen Energie und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft auf die Fahnen geschrieben.

In diesem Jahr stehen Stefanie Beitz vom Leea Neustrelitz, Projektleiterin „Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU“ und Johannes Arlt, direkt gewähltes MdB für den Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III und Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion online Rede und Antwort, vor allem zu Fördermöglichkeiten und Richtlinien, die Unternehmen dabei unterstützen, sich dem verändernden Energiemarkt anzupassen – für mehr Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz.

Stefanie Beitz wird konkrete Einblicke geben zu aktuellen Förderprogrammen und -konditionen. Johannes Arlt wird Maßnahmen erläutern, wie Unternehmen in der aktuellen Situation kurzfristig gefördert und entlastet werden können und somit den Bogen spannen zu den langfristigen Zielen der Nachhaltigkeit in Unternehmen.

Zur Anmeldung zur online-Veranstaltung gelangen Sie hier.

BEW: EU gibt grünes Licht für grüne Fernwärme

03.08.2022, 09:43 Uhr, www.geb-info.de

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wurde von der Europäischen Kommission genehmigt. Das Programm startete bereits Mitte September. Vor allem Städte und dicht besiedelte Gegenden sollen von dieser Förderung profitieren und an die klimaneutrale Fernwärme angeschlossen werden sollen. Bis 2026 sollen 3 Milliarden Euro für den Ausbau bereitgestellt werden. Am meisten freut sich der Energieeffizienzverband AGFW über die BEW, schließlich habe man schon 2 Jahre auf diese gewartet und ihr Anforderungsniveau ist dazu ebenfalls sehr hoch.

Die BEW sieht für das gesamte Projekt Machbarkeitsstudien und Transformationspläne, sowie generell neue Förderungen im Bereich der Wärmenetze und Wärmeerzeugungsanlagen vor.

Es wird jedoch wird befürchtet, dass die Summe von 3 Milliarden Euro bis 2026 nicht reichen würde und jedes Jahr nicht nur 500 Millionen, sondern eine Milliarde benötigt wird. Noch dazu ist man sich unsicher, ob die Dauer ausreicht. Denn würde die Förderung bis 2030 bestehen, erhielten die Unternehmen die nötige Investitionssicherheit erst.

Für weitere Informationen zu diesem Thema klicken Sie hier.

BEG-Reform ab 2023: Höhere Hürden für Biomasse und Wärmepumpen

28.10.2022, www.haustec.de

Ab 2023 sind einige Änderungen und Verschärfungen geplant. Vor allem beziehen diese sich auch auf die Förderung verschiedener Heizanlagen wie Biomasseanlagen.

Die Biomasseanlagen sind nämlich ab 2023 nur noch in Kombination mit Solarthermie förderfähig. Es folgen ebenfalls Änderungen bei verschiedenen Einzelmaßnahmen. Für die Förderung von Biomasseanlagen, Wärmepumpen und Gebäude- und Wärmenetzen wurden eine neue Untergrenze sowie verschiedene Bedingungen festgelegt, die diese Förderung voraussetzen.

Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp ab 2023

15.09.2022, www.energie-fachberater.de

Am 14.09.2022 beschloss das Bundeskabinett steuerliche Verbesserungen beim Bau von Photovoltaik-Anlagen, um ihren Ausbau zu beschleunigen. Ab dem 01.01.2023 sollen diese Maßnahmen greifen.

Die Installation von PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kW soll künftig von Steuern befreit werden. Mit dieser Befreiung werden steuerliche und bürokratische Hürden beseitigt und es ist auch kein Steuerberater mehr nötig, wenn nur eine PV-Anlage gebaut wird. Durch die neue Regelung, dass keine Umsatzsteuer mehr bezahlt werden muss, sind Verbraucher und Verbraucherinnen auch nicht weiter dazu verpflichtet, auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen.

Noch dazu wurde eine vorgelegte Formulierungshilfe vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für einen Gesetzentwurf beschlossen, welcher die Stromproduktion erneuerbarer Energien kurzfristig erhöhen soll.

Was die 70-Prozent-Regelung bei PV-Anlagen bis zu einschließlich 25 kW Leistung betrifft, wurde die Abschaffung vorgezogen und somit sind alle PV-Anlagen, die nach dem 05.09.2022 in Betrieb genommen wurden, von dieser Regelung befreit. Die 70-Prozent-Regelung für PV-Anlagen mit bis zu 7 kW wird am 01.01.2023 abgeschafft. Allerdings müssen bei jeweiligen Anlagen mit über 7 kW installierter Leistung ein intelligentes Messsystem eingebaut werden.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

Veranstaltung: #MSEimpuls – Energie und Nachhaltigkeit für die Wirtschaft am 27.09.2022

27.09.2022; 12:00 – 14:00 Uhr; online

Die #MSEimpuls, online veranstaltet am 27.09.2022 von 12:00 -14:00 Uhr durch die Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH, richtet sich vorangig an Unternehmen und hat sich die allseits beherrschenden Themen Energie und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft auf die Fahnen geschrieben.

In diesem Jahr stehen Stefanie Beitz vom Leea Neustrelitz, Projektleiterin „Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU“ und Johannes Arlt, direkt gewähltes MdB für den Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III und Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion online Rede und Antwort, vor allem zu Fördermöglichkeiten und Richtlinien, die Unternehmen dabei unterstützen, sich dem verändernden Energiemarkt anzupassen – für mehr Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz.

Stefanie Beitz wird konkrete Einblicke geben zu aktuellen Förderprogrammen und- konditionen. Johannes Arlt wird Maßnahmen erläutern, wie Unternehmen in der aktuellen Situation kurzfristig gefördert und entlastet werden können und somit den Bogen spannen zu den langfristigen Zielen der Nachhaltigkeit in Unternehmen.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung der Online-Veranstaltung.