Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: 20 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).
Gegenstand der Förderung: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.
Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)
Gefördert werden:
Dazu zählen auch sämtliche Umfeldmaßnahmen, die mit der Sanierung einhergehen (siehe Liste der förderfähigen Kosten Pkt. 1). Die Kosten müssen einen Betrag von 2.000 € übersteigen. Zudem muss ein Energieeffizienzexperte bei der Antragstellung eingebunden werden.
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Antragsstellung: unbestimmt
Förderquote: Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt (Gesamtkosten müssen mind. 900 Euro betragen)
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2020
Förderquote: Zuschuss, je nach Antrieb (Erdgas/ elektrisch) 8.000 EUR oder 12.000 EUR pro Fahrzeug
weiterlesenAntragsstellung: 1. Wettbewerbsrunde 15.04.-30.06.2019, weitere Runden bis 31.12.2022
Förderquote: Zuschuss, maximal 50 % der energieeffizienzbezogenen Kosten, maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2022
Förderquote: Zuschuss, 25 % der förderfähigen Kosten, weitere Bonuszahlungen möglich; max. Fördersumme 2 Mio. EUR abhängig von der Projektart
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung, jeweils zum 15. April bzw. 15. Oktober des Jahres
Förderquote: Zuschuss; ≤ 50 % für Unternehmen, für KMU höhere Quoten möglich; ≤ 100 % für Hochschulen, Forschungseinrichtungen
weiterlesenAntragsstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderquote: zinsgünstiges Darlehen, ≤ 100 % der Kosten finazierbar, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben, ≤ 17,5 % Tilgungszuschuss
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur Onlineanträge)
Förderquote: Zuschuss ≤ 30 %, höchstens 25.000 Euro pro Vorhaben
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2023
Förderquote: Zuschuss, 30 % der zuwendungsfähhigen Kosten, 5 – 20 % Bonus (maßnahmenspezifisch)
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezmeber 2022
Förderquote: Kredit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben, Tilgungszuschuss ist maßnahmenabhängig (30-40 %)
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