Förderung: Energieeffizienz

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: 20 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/ Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Dazu zählen auch sämtliche Umfeldmaßnahmen, die mit der Sanierung einhergehen (siehe Liste der förderfähigen Kosten Pkt. 1). Die Kosten müssen einen Betrag von 2.000 € übersteigen. Zudem muss ein Energieeffizienzexperte bei der Antragstellung eingebunden werden.

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (Zuschuss 440, KfW)

Antragsstellung: unbestimmt

Förderquote: Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt (Gesamtkosten müssen mind. 900 Euro betragen)

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Förderung von energieeffizienten und/oder CO2 -armen schweren Nutzfahrzeugen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs (BAG)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2020

Förderquote: Zuschuss, je nach Antrieb (Erdgas/ elektrisch) 8.000 EUR oder 12.000 EUR pro Fahrzeug

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Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz (VDI/VDE-IT)

Antragsstellung: 1. Wettbewerbsrunde 15.04.-30.06.2019, weitere Runden bis 31.12.2022

Förderquote: Zuschuss, maximal 50 % der energieeffizienzbezogenen Kosten, maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben

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Pilotprogramme Einsparzähler (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2022

Förderquote: Zuschuss, 25 % der förderfähigen Kosten, weitere Bonuszahlungen möglich; max. Fördersumme 2 Mio. EUR abhängig von der Projektart

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KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz (PtJ, DLR, KIT)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung, jeweils zum 15. April bzw. 15. Oktober des Jahres

Förderquote: Zuschuss; ≤ 50 % für Unternehmen, für KMU höhere Quoten möglich; ≤ 100 % für Hochschulen, Forschungseinrichtungen

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Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)

Antragsstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: zinsgünstiges Darlehen, ≤ 100 % der Kosten finazierbar, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben, ≤ 17,5 % Tilgungszuschuss

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Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur Onlineanträge)

Förderquote: Zuschuss ≤ 30 %, höchstens 25.000 Euro pro Vorhaben

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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliFöUntRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: Zuschuss, 30 % der zuwendungsfähhigen Kosten, 5 – 20 % Bonus (maßnahmenspezifisch)

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Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (KfW)

Antragstellung: bis 31. Dezmeber 2022

Förderquote: Kredit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben, Tilgungszuschuss ist maßnahmenabhängig (30-40 %)

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