Antragstellung: bis 31. Dezmeber 2025
Förderquote: Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland. Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystemns (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung, jeweils zum 15. April bzw. 15. Oktober des Jahres
Förderquote: Zuschuss; ≤ 50 % für Unternehmen, für KMU höhere Quoten möglich; ≤ 100 % für Hochschulen, Forschungseinrichtungen
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderquote: Zuschuss, 50-85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderung: zinsgünstiges Darlehen, maximal 10 Millionen Euro pro Jahr, bis zu 100 % der Kosten finazierbar
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderung: zinsgünstiges Darlehen, maximal 10 Millionen Euro pro Jahr, bis zu 100 % der Kosten finanzierbar
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Januar des Programmjahres
Förderung: 70 % bis 100 %
weiterlesenAntragstellung: 30. April des Vorjahres
Förderung: 80 % bis 100 %
weiterlesenAntragstellung: bis zum 30.04.2023
Förderung: bis zu 49 % bzw. 60 % oder 80%
weiterlesenAntragstellung: ganzjährig bzw. 01.06. und 01.12. bei Forschungsprojekten
Förderquote: richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme
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