Förderung: Haustechnik

Pilotprogramme Einsparzähler (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2022

Förderquote: Zuschuss, 25 % der förderfähigen Kosten, weitere Bonuszahlungen möglich; max. Fördersumme 2 Mio. EUR abhängig von der Projektart

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Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)

Antragsstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: zinsgünstiges Darlehen, ≤ 100 % der Kosten finazierbar, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben, ≤ 17,5 % Tilgungszuschuss

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Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur Onlineanträge)

Förderquote: Zuschuss ≤ 30 %, höchstens 25.000 Euro pro Vorhaben

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Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (KfW)

Antragstellung: bis 31. Dezmeber 2022

Förderquote: Kredit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben, Tilgungszuschuss ist maßnahmenabhängig (30-40 %)

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Wärme- und Kältenetze nach dem KWKG (BAFA)

Antragstellung: bis zum 01. Juli des Folgejahres nach Inbetriebnahme des Netzes

Förderung: Zuschuss, 30 % bis 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten, maximal 20 Millionen Euro

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Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2022 (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars (max. 1.300€ bzw. 1.700€)

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Klima- und ressourcenschonendes Bauen (DBU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

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Forschung für nachhaltige Entwicklungen – FONA3 (PTJ)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: richtet sich nach Art des Vorhabens sowie Antragsteller

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