Förderung: Klimaschutz

Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit (Bund)

Antragstellung: bis 30. Juni 2021

Förderung: zinsgünstiges Darlehen, maximal 10 Millionen Euro pro Jahr, bis zu 100 % finazierbar

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Ackerflächen in Dauergrünland

Antragstellung: 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres

Förderung: 1.300 Euro je Hektar für die umgewandelte Ackerfläche

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Biotop- und Artenschutz

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: bis zu 90 %

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Beratungsleistungen im Bereich der Landwirtschaft

Antragstellung: jährlich bis zum 31. März oder 30. September

Förderung: 60 % bis 100 %

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Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung (BLE)

Antragstellung: ganzjährig bzw. 01.06. und 01.12. bei Forschungsprojekten

Förderquote: richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme

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Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: richtet sich nach Art des Projektes

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Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz (LR)

Antragstellung: 30. Juni 2021

Förderung: wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt

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Klima- und ressourcenschonendes Bauen (DBU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

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