Förderung: Klimaschutz

Stromvergütung für KWK-Anlagen nach dem KWK-G (BAFA)

Antragstellung: ohne zeitlich Begrenzung (nur Onlineantragstellung)

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Energieberatung im Mittelstand (BAFA)

Antragstellung:bis 31. Dezember 2022 (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro bzw. 6.000 Euro je nach Unternehmenseinkommen

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EEG – Erneuerbare-Energien / Kraft-Wärme-Kopplung

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: Höhe der Förderung richtet sich nach den als Berechnungsgrundlage anzulegenden Werten für Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas sowie der installierten Leistung der Anlage.

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Förderrichtlinie Elektromobilität (PTJ)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur online, vor Maßnahmenbeginn)

Förderquote: Zuschuss; abhängig von der durchgeführten Fördermaßnahme und Antragsteller; 40 % bis max. 90 % der beihilfefähigen Kosten

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