FAQ

Häufige Fragen

Wo kann ich eine Förderung beantragen?

Das hängt davon ab, welche Förderung Sie beantragen wollen. Förderanträge für Zuschussprogramme müssen Sie an die Bewilligungsbehörden oder an beauftragte Projektträger richten. Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren finden Sie in der Programmbeschreibung der jeweiligen Förderung auf unserer Website.

Wann sollte ich eine Förderung stellen?

Stellen Sie Ihren Förderantrag stets vor Beginn Ihres Projekts. Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge, die Sie vor der Antragstellung unternommen haben, werden grundsätzlich nicht gefördert.

Was wird gefördert?

Es gibt deutschlandweit zahlreiche Förderprogramme im Bereich Energie und Klimaschutz. Die Förderungen können in Form einer finanziellen Bezuschussung oder durch Vergabe zinsgünstiger Kredite erfolgen. Dies umfasst beispielsweise

  • Alternative Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaik- und Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Solarthermiekollektoren etc.
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Alternative Mobilität in allen Verkehrssektoren
  • Nachhaltige Stadtentwicklung, Wärmenetze
  • Energie- und Wärmekonzepte
  • Energieeffizienzmaßnahmen
  • Klima- und Naturschutzmaßnahmen
  • Forschung und Innovation.
Wer ist antragsberechtigt?

Das hängt von der Art der Förderung und dem jeweiligen Programm ab. Grundsätzlich können Privatpersonen, Unternehmen sowie Kommunen, Organisationen, Verbände und Vereine mit den passenden Klimaschutz- und Energieprogrammen gefördert werden.

Können verschiedene Förderprogramme kombiniert werden?

Ja, es ist in den meisten Fällen möglich Fördermittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen miteinander zu kombinieren oder kumulieren. Informationen dazu finden Sie in den Richtlinien zu den einzelnen Programmen, das heißt ob und wie Sie Fördermittel kombinieren können oder auch Bestimmungen, welche eine Kumulierung explizit verbieten (Kumulierungsverbot).

Warum ist eine fachkundige Beratung so wichtig bei einem Finanzierungsvorhaben?

Eine gute fachkundige Beratung stellt sicher über alle wichtigen Informationen zu verfügen. Dies hilft Ihnen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Vereinbaren Sie vor jedem Projektvorhaben ein Beratungsgespräch. Dies können Sie kostenfrei bei uns in Anspruch nehmen. Weitere Beratungsangebote finden Sie auch bei den Verbraucherzentralen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Verbänden, Steuerberatern und Unternehmensberatern.

Wenn Sie die Expertise von externen Unternehmensberatern zur Hilfe nehmen, unterstützt Sie der Staat mit Zuschüssen. Das betrifft allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen.

Wie lange muss ich in der Regel warten, bis mein Antrag genehmigt wird?

Das hängt vom jeweiligen Fördermittelgeber und -programm ab, bei der/dem Sie den Antrag gestellt haben. Informieren Sie sich dort über die Dauer von der Antragsstellung bishin zur Bewilligung.

Aktuell ist bei Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Wartezeiten bis zur Erstellung des Zuwendungsbescheides von bis zu 24 Wochen zu rechnen. Mit der Maßnahme kann hier jedoch schon NACH Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden.

Bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) muss mit Antragszeiten zwischen und 9 und 12 Monaten gerechnet werden. Hier muss zwingend auf den Eingang des Zuwendungsbescheids gewartet werden.