Häufige Fragen
Das hängt davon ab, welche Förderung Sie beantragen wollen. Förderanträge für Zuschussprogramme müssen Sie an die Bewilligungsbehörden oder an beauftragte Projektträger richten. Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren finden Sie in der Programmbeschreibung der jeweiligen Förderung auf unserer Website.
Stellen Sie Ihren Förderantrag stets vor Beginn Ihres Projekts. Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge, die Sie vor der Antragstellung unternommen haben, werden grundsätzlich nicht gefördert.
Es gibt deutschlandweit zahlreiche Förderprogramme im Bereich Energie und Klimaschutz. Die Förderungen können in Form einer finanziellen Bezuschussung oder durch Vergabe zinsgünstiger Kredite erfolgen. Dies umfasst beispielsweise
Das hängt von der Art der Förderung und dem jeweiligen Programm ab. Grundsätzlich können Privatpersonen, Unternehmen sowie Kommunen, Organisationen, Verbände und Vereine mit den passenden Klimaschutz- und Energieprogrammen gefördert werden.
Ja, es ist in den meisten Fällen möglich Fördermittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen miteinander zu kombinieren oder kumulieren. Informationen dazu finden Sie in den Richtlinien zu den einzelnen Programmen, das heißt ob und wie Sie Fördermittel kombinieren können oder auch Bestimmungen, welche eine Kumulierung explizit verbieten (Kumulierungsverbot).
Eine gute fachkundige Beratung stellt sicher über alle wichtigen Informationen zu verfügen. Dies hilft Ihnen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Vereinbaren Sie vor jedem Projektvorhaben ein Beratungsgespräch. Dies können Sie kostenfrei bei uns in Anspruch nehmen. Weitere Beratungsangebote finden Sie auch bei den Verbraucherzentralen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Verbänden, Steuerberatern und Unternehmensberatern.
Wenn Sie die Expertise von externen Unternehmensberatern zur Hilfe nehmen, unterstützt Sie der Staat mit Zuschüssen. Das betrifft allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen.
Das hängt vom jeweiligen Fördermittelgeber und -programm ab, bei der/dem Sie den Antrag gestellt haben. Informieren Sie sich dort über die Dauer von der Antragsstellung bishin zur Bewilligung.
Aktuell ist bei Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Wartezeiten bis zur Erstellung des Zuwendungsbescheides von bis zu 24 Wochen zu rechnen. Mit der Maßnahme kann hier jedoch schon NACH Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden.
Bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) muss mit Antragszeiten zwischen und 9 und 12 Monaten gerechnet werden. Hier muss zwingend auf den Eingang des Zuwendungsbescheids gewartet werden.