Förderung: News

11.11.2025- Fördermittel für den Klimaschutz – Informationsveranstaltung für Kommunalvertretungen in Mecklenburg-Vorpommern – 9:30 – 17:00 Uhr

Kommunen kommt bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eine Schlüsselrolle zu. Doch welche Fördermöglichkeiten für den Klimaschutz existieren sowohl auf Bundes- als auch Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern? Dazu lädt die Agentur für kommunalen Klimaschutz am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) gemeinsam mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (MKLLU), der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) und dem Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern (Leea MV GmbH) zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung ein. Die Veranstaltung findet am 11. November 2025 im Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern, Am Kiefernwald 1 in 17235 Neustrelitz statt und richtet sich hauptsächlich an Klimaschutzpersonal sowie interessierte Verwaltungsmitarbeitende aus Kommunen.

Merken Sie sich das Datum gerne vor, wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und einen spannenden Austausch!

Wann:                11.11.2025 9:30 Uhr – 17:00 Uhr

Wo:                    Landeszentrum für erneuerbare Energien M-V, Am Kiefernwald 1, 17235 Neustrelitz

Für wen:            Kommunalvertreter*innen (Gemeinde, Amt, Landkreis), Klimaschützer*innen, Fachplaner*innen)

Anmeldung:    weitere Informationen und Anmeldung unter diesem Link

11.09.2025 – Webinar: Fördermöglichkeiten für mehr Nachhaltigkeit im Betrieb – 12:30-14:00 Uhr

Sie möchten Ihr Unternehmen nachhaltiger aufstellen, wissen aber nicht, welche Fördermöglichkeiten es gibt? 

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen die wichtigsten Förderprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten speziell für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
Erfahren Sie von Expertinnen, welche Förderungen Sie nutzen können, um nachhaltige Projekte erfolgreich umzusetzen. Außerdem berichten UnternehmerInnen aus der Region aus erster Hand, wie sie Nachhaltigkeitsmaßnahmen in ihrem Betrieb realisiert haben und welche Unterstützung sie erhalten haben.

Nutzen Sie die Gelegenheit, praktische Tipps zu erhalten und Ihre nachhaltigen Vorhaben voranzutreiben!

Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz!
Das Webinar ist kostenfrei.

In unserem Webinar möchten wir auf folgende Punkte tiefer eingehen: 
•    Was wird gefördert?
•    Gibt es andere Fördermodelle als die für Energie- und Ressourceneffizienz?
•    Welche Fördermöglichkeiten gibt es beim Bund?
•    Können verschiedene Fördermittel kombiniert werden?
 

Referentinnen:
Dr. Beatrix Romberg, Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV
Stefanie Beitz, Landeszentrum für erneuerbare Energien MV
KMU n.n.

Hier gehts zur Anmeldung.

MV tut was. Klimaschutz vor Ort – Noch bis Sept für Unterstützungsformate für Klimaschutz vor Ort bewerben

MV tut was. Klimaschutz vor Ort.
Noch bis Sept für Unterstützungsformate für Klimaschutz vor Ort bewerben

Das Programm MV tut was. Klimaschutz vor Ort. versteht Klimaschutz als Chance für Beteiligung, für Zusammenhalt und für regionale Entwicklung der Kommunen im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns. Ziel des Programms ist es, konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten zu schaffen, den lokalen Nutzen von Klimaschutz konkret vor Ort sichtbar zu machen und gemeinsam mit Bürgern, Unternehmen, Kommunen sowie jungen Menschen Klimaschutzprojekte anzustoßen. 

Das Programm „MV tut was Klimaschutz vor Ort.“ wird ermöglicht durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Es wird umgesetzt durch ein regionales Partnerkonsortium in Kooperation mit der Initiative Zukunftshandeln MV. Weiter Informationen unter www.zukunftshandeln-mv.de/mv-tut-was

Dorfklima.Werkstatt.
Gemeinsam für das Dorf der Zukunft
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Mit der Dorfklima.Werkstatt bietet das Programm ein erprobtes Dialogformat für ländliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich für Klimaschutz und Lebensqualität stark machen wollen. In einer dreiteiligen Veranstaltungsreihe werden Dörfer ermutigt, um bereits gestartete Aktivitäten zu sichten, neue Ideen zu entwickeln und gemeinsam konkrete nächste Schritte zu planen.
 Bewerbung bis 15.09.
 
 Kontakt:
Elke Sümnich-Matthaei | dorfklimawerkstatt@landlabor.de | https://www.zukunftshandeln-mv.de/dorfklimawerkstatt 

Dorfmoderation.
Werkzeuge für Dorfentwicklung und Klimaschutz.
Der Kurs vermittelt Wissen und Werkzeuge, um Dialoge in der eigenen Gemeinde anzustoßen und zu begleiten, Ideen für den Klimaschutz und die Dorfentwicklung zu entwickeln sowie Projekte aktiv mitzugestalten. Die Teilnehmenden lernen, Prozesse zu moderieren, Ideen in die Tat umzusetzen und ihren Ort und ihre Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen.
 
 Anmeldung bis 12. September
 
Kontakt:
Johann Kaether | dorfmoderation@hs-nb.de | https://www.zukunftshandeln-mv.de/dorfmoderation

Zukunftsschmiede.
Innovationswerkstatt für zukunftsfähige Geschäftsmodelle.
Gesucht werden Unternehmen mit Ideen, Tatkraft und Lust auf Veränderung. Gemeinsam mit anderen Engagierten aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft entwickeln Sie konkrete Lösungen für zentrale Zukunftsfragen – mit Fokus auf regionale Wertschöpfung, nachhaltige Geschäftsmodelle und neue Perspektiven für den ländlichen Raum. Im Rahmen der Zukunftsschmiede bringen wir Sie hierfür mit Experten und Expertinnen aus der Unternehmensberatung und der Kreativwirtschaft zusammen. In mehreren aufeinander aufbauenden Workshops erarbeiten Sie in interdisziplinären Teams Ideen, Prototypen und Geschäftsmodelle für Ihre unternehmerische Fragestellung.
 
Interessensbekundungen noch möglich bis 15.09.
 
Kontakt:
Julia Quade | zukunftsschmiede@lgmv.de | https://www.zukunftshandeln-mv.de/zukunftsschmiede

Klima.Mobil.
Gesprächsformate für Themen vor Ort
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Das Format Klima.Mobil. bietet Kommunen und lokalen Akteuren im ländlichen Raum Unterstützung für ein anlassbezogenes Bürgergespräch über Klimathemen. Anhand eines praktischen Themas vor Ort z. B. einem geplanten Erneuerbare-Energien-Projekt, dem Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr, einer Moorfläche zur Wiedervernässung oder einem geplanten grüne Gewerbegebiet diskutieren wir über das Projekt und bringen dabei Fachmeinungen und Meinungen von Nicht-Fachleuten auf Augenhöhe ins Gespräch. Ziel ist es, die Fragen und Bedenken der Menschen aus der Gemeinde ernsthaft aufzunehmen und für das Vorhaben sowie künftige Klimaschutzmaßnahmen in der Kommune zu berücksichtigen.

Bewerbungen laufend möglich
 

Kontakt: Edouard Barthen | klimamobil@fint.team | https://www.zukunftshandeln-mv.de/klimamobil

 

Veranstaltungstipp: MVeffizient-Online-Stammtisch „Fördermittel 2024 nutzen – Teil II“

Wann ? 22.05.2024 von 17:00 -18:30 Uhr

Wo ? kostenfrei online, Anmeldung unter

Im ersten Teil hatte Dr. Heiko Siraf, Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Forsten im Klimaschutzministerium MV, die „Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen“ des Land Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Die Aufzeichnung steht in unserer Mediathek für Sie zur Verfügung.

Im nun folgenden zweiten Teil ergänzt Stefanie Beitz, Projektleiterin Förderberatung beim Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e. V., die Perspektive um Fördermöglichkeiten aus den Töpfen des Bundes.

Insbesondere die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)“ wird Teil des Vortrags sein. Das Förderprogramm gehört zu den wichtigsten Programmen für Unternehmer.

Interessant für Unternehmen aus MV sind aber nicht nur die Fördermöglichkeiten, sondern auch, ob und wie man diese mit Landesmitteln kumulieren kann. Möglich ist das zum Beispiel bei vielen Maßnahmen im Rahmen der BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude). Damit werden vor allem Sanierungsmaßnahmen (z.B. der Heizungstausch) gefördert.

Veranstaltungstipp: 5. Nahwärmeforum- Transformation gemeinsam erfolgreich gestalten am 11.04.2024 im Landeszentrum für erneuerbare Energien M-V

Donnerstag, 11. April 2024, von 09:00 bis 16:15 Uhr Wo? Landeszentrum für erneuerbare Energien M-V

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Transformation der Wärmeversorgung und die damit einhergehende kommunale Wärmeplanung sind bestimmende Themen unserer Zeit. Eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 wird weiterhin angestrebt. Das heißt der Weg hin zu klimaschonenden Energieträgern muss weiter vollzogen werden. Wie kann das in Mecklenburg-Vorpommern gelingen? Was benötigen wir dafür?

Im Rahmen des 5. Forum Nahwärme in M-V berichten Entscheidungsträger über die aktuellen Herausforderungen, Perspektiven und konkrete praktische Lösungen. Im Mittelpunkt steht die Transformation von Wärmenetzen sowie der Aufbau neuer Netzstrukturen als Voraussetzung zur wirtschaftlichen Integration Erneuerbarer Energien. Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung wird ebenso thematisiert, wie der politisch gewollte Ausbau der Wärmenetze. Die aktuellen Förderbedingungen des Bundes für Gebäude- und Wärmenetze (BEG und BEW) werden ebenfalls Bestandteil des Fachforums sein.

Nutzen Sie unser Wissensangebot für Ihre Projekte. Profitieren Sie von der Expertise der Fachreferenten und treten Sie mit uns in den Dialog. Kommen Sie am Do., 11. April 2024, von 09:30 bis 16:15 Uhr in das Landeszentrum für erneuerbare Energien M-V, Am Kiefernwald 1, in 17235 Neustrelitz.
Wir freuen uns auf Sie und den Austausch mit Ihnen, um gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.

Hier finden Sie das vollständige Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung. Gerne können Sie sich auch an Frau Lau unter buero@leea-mv.de oder via Telefon 03981-4490101 wenden.

Veranstaltungstipp: Online-Schulung „Fördermittel für Kommunen“ am 09.04.2024

Wann? Dienstag, den 09. April 2024, 16:00-18:00 Uhr, via Zoom

Im Dschungel der kommunalen Fördermittel, in der das Antragsverfahren oft mehr Fragen als Antworten aufwirft, ist es entscheidend, den Durchblick zu behalten. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) lädt Sie zu einer Schulung für Kommunalvertreter/innen und Amtsmitarbeitende ein, die das Ziel verfolgt, diesen Fördermitteldschungel zu lichten. Unsere Expert/innen geben Ihnen einen Überblick über aktuelle Förderprogramme sowie praktische Lösungen für die gängigen Antragshürden. Diese Schulung ist konzipiert, um Sie bei der Umsetzung nachhaltiger Projekte, Klimaschutzinitiativen und der Sanierung Ihrer Liegenschaften zu unterstützen.     

Anmeldung Bitte melden Sie sich HIER an.

Nach Ihrer Anmeldung (bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner) erhalten Sie eine automatische Bestätigung. Die Zoom-Zugangsdaten sind der Bestätigungsemail angehangen. Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an veranstaltung@leka-mv.de.  

Programm (Änderungen vorbehalten)        

16:00 Uhr      Begrüßung & Moderation        
16:10 Uhr      Kommunalrichtlinie            
Jens Bieker,  Agentur für Kommunalen Klimaschutz        
16:40 Uhr      Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KFW 444)          
Christine Hellerström,  Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz         
17:00 Uhr      GEG & Bundesförderung für effiziente Gebäude  
Stefanie Beitz, Landeszentrum für erneuerbare Energien MV e.V.        
17:30 Uhr      Ihre Fragen, Diskussion & Erfahrungsaustausch

TIPP: Das Gebäudeenergiegesetz: Was bedeutet es für mich?- 3 am Küchentisch- interaktive Diskussionsrunde- nun zum nachschauen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in aller Munde. Aber was bedeutet es für mich in der Praxis für meine Lebenssituation? Als Mieter? Als Vermieter? Als Hausbesitzer?

Was kann oder muss jeder Einzelne an Heizung und Wohnung ändern oder eben nicht ändern, um Energie und damit auch Kosten einsparen zu können? Genau darüber diskutierten Stefanie Beitz vom LEEA (Experten im Landeszentrum erneuerbare Energien), Johannes Arlt und Daniel Priebe am Freitag dem 13.10.2023. Die Diskussionsrunde wurde aufgezeichnet und kann weiterhin unter dem folgenden Link angesehen werden.

Youtube: https://www.youtube.com/live/n_ZLL3B5kXE?si=NxGZXY3yCyzP6WAb

Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

8.09.2023, www.bmwk.de

Die Wärmepolitik in Deutschland nimmt einen zukunftsfähigen Kurs auf. Mehr Fernwärme und klimafreundlichere Heiztechnologien sollen die Modernisierung der Wärmeversorgung Deutschlands vorantreiben. Erneuerbare Energien im Gebäudebereich sollen zum Standard werden und Schritt für Schritt klimaschädliche Heizungen auf Basis von Erdgas oder Erdöl ersetzen.

Der Umstieg auf zukunftsfähige Heizungstechnologien soll durch ausreichende Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70% erleichtert werden.

Kurzüberblick zum Gesetz:

Ab dem 1.01.2024 soll fortan jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese Vorgabe abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028. Diese Fristen sind widerum angelehnt an die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen.

Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen. Der Umstieg auf Erneuerbare erfolgt technologieoffen. Bei einem Heizungseinbau oder -austausch können Haus-Eigentümer frei unter verschiedenen Lösungen wählen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Biomasseheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie
  • „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind (Voraussetzung ist ein rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort)

Das Gebäudeenergiegesetz enthält weitere Übergangsregelungen, z.B. wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht, und eine allgemeine Härtefallregelung, die auf Antrag Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei etwa berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch bei persönlichen Umständen, wie etwa einer Pflegebedürftigkeit, kann eine Befreiung von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren gewährt werden.

Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung. So sind bis zu 70% Förderung möglich. Alle Antragstellenden können eine Grundförderung von 30% der Investitionskosten erhalten. Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% bis 2028 vorgesehen, sowie ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich, bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt.

Die vollständige Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Kontrolle finden Sie hier.

Weiterführende Informationen:

MSEimpuls Podcast: Im Gespräch mit der Wirtschaftsförderung MSE über aktuelle Förderprogramme im Bereich Energie und Klimaschutz

13.09.23, www.wirtschaft-seenplatte.de

Unsere Projektleiterin und technische Beraterin Stefanie Beitz erzählt im Interview über Möglichkeiten und Herausforderungen im Bereich der Energieförderprogramme wie beispielsweise auch beim Heizungsaustausch.

Hinweis: Auch Probleme aus dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden besprochen, die allerdings bereits in der aktualisierten Novelle vom Bund aufgegriffen und angepasst wurden. Die aktuellen Änderungen nach dem GEG finden Sie hier.

Hier können Sie den ganzen Podcast hören.

Neues Wärmeplanungsgesetz (WPG) legt kommunale Wärmeplanung fest

28.07.2023, www.geb-info.de

Das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG) soll am 01. Januar 2024 in Kraft treten. Zentrales Ziel dieses Gesetzes ist die Einführung einer flächendeckenden und verpflichtenden Wärmeplanung. Das heißt: bevor die geplanten Verpflichtungen des GEG bei einem Heizungstausch greifen, soll als Entscheidungsgrundlage vor Ort zuallererst eine – allerdings nicht verbindliche und nicht verpflichtende – Wärmeplanung vorliegen. Beide Gesetze zielen auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045.

Eine flächendeckende Wärmeplanung gibt Planungs- und Investitionssicherheit und erleichtert den Umstieg auf die Wärmeversorgung, die vor Ort am besten passt. Viele Kommunen arbeiten bereits daran für den Verbraucher einen kostengünstigen Weg zu finden.

Um die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu erreichen, muss signifikant der Wärmeverbrauch reduziert werden und gleichzeitig der Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich gesteigert werden. Dabei muss flächendeckend die dezentrale Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energien umgestellt werden, was insbesondere mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht werden soll. Zudem muss eine leitungsgebundene Wärmeversorgung über Wärmenetze weiter verstärkt und beschleunigt ausgebaut werden und Wärmenetze bis spätestens 2045 vollständig auf die Nutzung erneuerbare Energien und unvermeidbarer Abwärme umzustellen.

Städte und Gemeinde sind für ein Gelingen der Wärmewende entscheidend. Der Ausbau der Fernwärme und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung sind für eine Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes überaus wichtig. Mit dem Wärmeplanungsgesetz soll den Ländern die Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend sein. Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets bzw. auf eine zuständige Verwaltungseinheit übertragen.

Eine Wärmeplanung mit einem bundesweit einheitlichen Rahmen – der Flexibilität und Gestaltungsfreiheit bei der Durchführung der Wärmeplanung sowie der Erstellung von Wärmeplänen belässt und das Problem- und Lösungsbewusstsein der Akteure vor Ort stärkt, wird entscheidend sein. Bürger und Unternehmen sollen dabei aktiv in den Planungs- und Strategieprozess eingebunden werden.

Wärmeversorgungsgebiete

Für einen Gebäudeeigentümer bzw. -betreiber ist maßgeblich, in welchem Gebiet sich sein Grundstück nach der Wärmeplanung befindet. Sogenannte Wärmeversorgungsgebiete werden eingeteilt in Wärmenetzgebiet, Wasserstoffnetzgebiet, Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung oder Prüfgebiet, wo die erforderlichen Umstände noch nicht ausreichend bekannt sind. Zugleich besteht aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen.

Verpflichtend für Länder wird die Erstellung von Wärmeplänen nach Maßgabe des WPG bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen mehr als 100 000 Einwohner gemeldet sind, sowie spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen 100 000 Einwohner oder weniger gemeldet sind. Für bestehende Gemeindegebiete, in denen weniger als 10 000 Einwohner gemeldet sind, können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorziehen oder eine Wärmeplanung für mehrere Gemeindegebiete gemeinsam erstellen.

Das WPG sieht außerdem vor, das jedes Wärmenetz ab dem 1. Januar 2030 zu einem Anteil von mindestens 30 % und ab dem 1. Januar 2040 zu einem Anteil von mindestens 80 % der Nettowärmeerzeugung im Wärmenetz mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden.

Weitere Fristen sollen im WPG festlegen, das jedes neue Wärmenetz ab dem 1. Januar 2024 zu einem Anteil von mindestens 65 % mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme gespeist werden muss. Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 muss dann jedes Wärmenetz vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.