Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).
Gegenstand der Förderung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.
Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)
Antragstellung erfordert je nach Maßnahme die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)
EEE sind alle in der Expertenliste des Bundes in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ geführten Personen.
Der EEE muss zwingend bei folgenden Anträgen eingebunden werden:
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Antragsstellung: unbestimmt
Förderquote: Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt (Gesamtkosten müssen mind. 900 Euro betragen)
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezmeber 2025
Förderquote: Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland. Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystemns (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2020
Förderquote: Zuschuss, 20 % für solarthermische Modernisierung sowie einmaliger Investitionszuschuss von 600 Euro für Optimierungsmaßnahmen
weiterlesenAntragstellung: keine Frist
Förderzuschuss: zwischen 7.050 Euro und 28.200 Euro, abhängig von Leistungsklasse und förderfähigen Kosten
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung (nur Onlineantragstellung)
Förderquote: Höhe der Förderung richtet sich nach den als Berechnungsgrundlage anzulegenden Werten für Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas sowie der installierten Leistung der Anlage.
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