Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

Antragstellung: bis 31. Dezmeber 2025

Förderquote: Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland. Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystemns (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt den Absatz neuer und junger gebrauchter Elektrofahrzeuge. Sie erhalten den Umweltbonus für

  • den Erwerb eines erstmals in Deutschland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs,
  • den Erwerb eines Elektrofahrzeugs bei der zweiten Zulassung im Inland,
  • die Anschaffung von akustischen Zusatzeinrichtungen (Acoustic Vehicle Alerting Systems – AVAS).

Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt durch den Hersteller des Fahrzeuges und durch Bundeszuschüsse. Von der befristeten Innovationsprämie profitieren

  • neue Fahrzeuge, die nach dem 3.6.2020 erstmalig zugelassen werden sowie
  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4.11.2019 und die Zweitzulassung nach dem 3.6.2020 erfolgt.

Die Bundeszuschüsse betragen
EUR 6.000 für Fahrzeuge, deren Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland maximal EUR 40.000 beträgt, sofern es sich um ein reines Elektrofahrzeug mit Batterie, ein Fahrzeug mit Brennstoffzelle oder ein diesen gleichgestelltes Fahrzeug handelt,

EUR 5.000 für Fahrzeuge, deren Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland mehr als EUR 40.000 beträgt, sofern es sich um ein von außen aufladbares Fahrzeug mit Hybridelektroantrieb oder ein diesem gleichgestelltes Fahrzeug handelt,

EUR 4.500 für Fahrzeuge, deren Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland maximal EUR 40.000 beträgt, sofern es sich um ein von außen aufladbares Fahrzeug mit Hybridelektroantrieb handelt,

EUR 3.750 für Fahrzeuge, deren Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland mehr als EUR 40.000 beträgt, sofern es sich um ein von außen aufladbares Fahrzeug mit Hybridelektroantrieb handelt,

im Fall der zweiten Zulassung gelten die Fördersätze für Fahrzeuge, deren Nettolistenpreis für das Basismodell zwischen EUR 40.000 und maximal EUR 65.000 beträgt,

pauschal EUR 100 für die Ausstattung des Fahrzeuges mit einem AVAS.
Den Antrag für den Umweltbonus können Sie ausschließlich online über das Online-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter