Antragstellung: bis 31. Dezmeber 2025
Förderquote: Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland. Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystemns (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur online, aktueller Förderaufruf bis 21. Februar 2019)
Förderquote: Zuschuss; max. 60 % der Kosten, max. 80.000 EUR je nach Art des Ladepunktes und des Netzanschlusses
weiterlesenAntragstellung: bis 28. Februar 2021
Förderquote: Zuschuss, Förderhöhe abhängig von Modul, 20 – 40 % der zuwendungsfähigen Kosten
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2020
Förderquote: Zuschuss, 20 % für solarthermische Modernisierung sowie einmaliger Investitionszuschuss von 600 Euro für Optimierungsmaßnahmen
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderquote: Darlehen (bis zu 70% Finanzierung) oder als Zuschuss ( ≤ 30 % Anteilfinanzierung)
weiterlesenAntragstellung: keine Frist
Förderzuschuss: zwischen 7.050 Euro und 28.200 Euro, abhängig von Leistungsklasse und förderfähigen Kosten
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung (nur Onlineantragstellung)
Förderquote: Höhe der Förderung richtet sich nach den als Berechnungsgrundlage anzulegenden Werten für Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas sowie der installierten Leistung der Anlage.
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