Förderung: Energieerzeugungsanlagen

BMUV-Umweltinnovationsprogramm

Antragsstellung bis: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: entweder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredits oder als Investitionszuschuss (Zuwendung in der Regel durch Anteilfinanzierung)

Grundsätzlich können Kredite bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben/Kosten zinsverbilligt werden. Investitionszuschüsse können in der Regel bis zur Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten (Anteilfinanzierung) gewährt werden

Gegenstand der Förderung: Vorhaben in großtechnischem Maßstab, die erstmalig fortschrittliche technologische Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen verwirklichen, mit zinsverbilligten Krediten oder Investitionszuschüssen

Gefördert werden: Vorhaben in den folgenden Bereichen:

  • Abwasserbehandlung/Wasserbau
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Sanierung von Altablagerungen
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Klimaschutz (Energieeinsparung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung)
  • Ressourceneffizienz und Materialeinsparung

Antragsberechtigt sind:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • natürliche und juristische Personen
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Anlagen zur Wärmeerzeugung (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern auf Basis erneurbarer Energien, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • errcihtung, umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • provisorische Heizung bei Heizungsdefekt
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Quelle: BAFA

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Fachplanung und Baubegleitung (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten; maximal 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser; maximal 2.000 € pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, max. 20.000 € pro Bescheid

Gegenstand der Förderung: Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Gefördert werden: Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Anlagentechnik (Außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Heizungsoptimierung

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.

Quelle: BAFA

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Antragstellung erfordert je nach Maßnahme die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)

EEE sind alle in der Expertenliste des Bundes in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ geführten Personen.

Der EEE muss zwingend bei folgenden Anträgen eingebunden werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
Quelle: BAFA

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien Programmteil Premium – Tiefengeothermieanlagen (KFW 272)

Antragstellung: bis 31.12.2022

Förderquote: Darlehen und Tilgungszuschüsse, maximal bis 80 % der förderfähigen Kosten

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Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz (VDI/VDE-IT)

Antragsstellung: 1. Wettbewerbsrunde 15.04.-30.06.2019, weitere Runden bis 31.12.2022

Förderquote: Zuschuss, maximal 50 % der energieeffizienzbezogenen Kosten, maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben

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Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)

Antragsstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: zinsgünstiges Darlehen, ≤ 100 % der Kosten finazierbar, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben, ≤ 17,5 % Tilgungszuschuss

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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliFöUntRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: Zuschuss, 30 % der zuwendungsfähhigen Kosten, 5 – 20 % Bonus (maßnahmenspezifisch)

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Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (KfW)

Antragstellung: bis 31. Dezmeber 2022

Förderquote: Kredit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben, Tilgungszuschuss ist maßnahmenabhängig (30-40 %)

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