Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) pro Wohneinheit bei Wohngebäuden. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).
Gegenstand der Förderung: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.
Gefördert werden:
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
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