Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien Programmteil Premium – Große Biomasse-Anlagen (KFW 271)

Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien Programmteil Premium – Große Biomasse-Anlagen (KFW 271)

Antragstellung: 31.12.2022

Förderquote: maximal 100.000 Euro je Anlage

Die Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei den örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) einzureichen. Die Darlehen werden von der KfW im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien „Premium“ zur Verfügung gestellt.

Gegenstand der Förderung ist die Errichtung und Erweiterung von automatisch beschickten Anlagen und emissionsarmen Scheitholzkesseln zur Verfeuerung oder Vergasung von fester Biomasse für die thermische Nutzung mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung. Zu den förderfähigen Anlagen zählen insbesondere Kessel zur Verbrennung naturbelassener
Biomasse, insbesondere Holz in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln oder Presslingen.

1.1 Basisförderung
Tilgungszuschuss bis zu 20 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung
– höchstens jedoch 50 000 Euro je Einzelanlage


1.2 Innovationsförderung
a) Niedrige Staubemissionen: Grundförderung erhöht sich um bis zu 20 Euro je kW , wenn
staubförmigen Emissionen der installierten Anlage maximal 15 mg/m³ (Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand [273 K, 1013 hPa]) betragen.
b) Speicher: Die Grundförderung erhöht sich um bis zu 10 Euro je kW Nennwärmeleistung, sofern für den Kessel ein Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 l/kW Nennwärmeleistung installiert wird.


1.3 Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
Tilgungszuschuss von bis zu 40 Euro je kW Nennwärmeleistung kann die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Verfeuerung und Vergasung von fester Biomasse für die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung (Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Biomasse-KWK) gefördert werden, wenn
die Biomasse-KWK-Anlage eine Nennwärmeleistung von über 100 kW bis zu einer Nennwärmeleistung von 2 000 kW aufweist und der elektrische Wirkungsgrad größer als 10 % und der Gesamtwirkungsgrad größer als 70 % ist. Der Nachweis erfolgt anhand von Prüfstands- oder Referenzmessungen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter