03.08.2022, 09:43 Uhr, www.geb-info.de
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wurde von der Europäischen Kommission genehmigt. Das Programm startete bereits Mitte September. Vor allem Städte und dicht besiedelte Gegenden sollen von dieser Förderung profitieren und an die klimaneutrale Fernwärme angeschlossen werden sollen. Bis 2026 sollen 3 Milliarden Euro für den Ausbau bereitgestellt werden. Am meisten freut sich der Energieeffizienzverband AGFW über die BEW, schließlich habe man schon 2 Jahre auf diese gewartet und ihr Anforderungsniveau ist dazu ebenfalls sehr hoch.
Die BEW sieht für das gesamte Projekt Machbarkeitsstudien und Transformationspläne, sowie generell neue Förderungen im Bereich der Wärmenetze und Wärmeerzeugungsanlagen vor.
Es wird jedoch wird befürchtet, dass die Summe von 3 Milliarden Euro bis 2026 nicht reichen würde und jedes Jahr nicht nur 500 Millionen, sondern eine Milliarde benötigt wird. Noch dazu ist man sich unsicher, ob die Dauer ausreicht. Denn würde die Förderung bis 2030 bestehen, erhielten die Unternehmen die nötige Investitionssicherheit erst.
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28.10.2022, www.haustec.de
Ab 2023 sind einige Änderungen und Verschärfungen geplant. Vor allem beziehen diese sich auch auf die Förderung verschiedener Heizanlagen wie Biomasseanlagen.
Die Biomasseanlagen sind nämlich ab 2023 nur noch in Kombination mit Solarthermie förderfähig. Es folgen ebenfalls Änderungen bei verschiedenen Einzelmaßnahmen. Für die Förderung von Biomasseanlagen, Wärmepumpen und Gebäude- und Wärmenetzen wurden eine neue Untergrenze sowie verschiedene Bedingungen festgelegt, die diese Förderung voraussetzen.
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15.09.2022, www.energie-fachberater.de
Am 14.09.2022 beschloss das Bundeskabinett steuerliche Verbesserungen beim Bau von Photovoltaik-Anlagen, um ihren Ausbau zu beschleunigen. Ab dem 01.01.2023 sollen diese Maßnahmen greifen.
Die Installation von PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kW soll künftig von Steuern befreit werden. Mit dieser Befreiung werden steuerliche und bürokratische Hürden beseitigt und es ist auch kein Steuerberater mehr nötig, wenn nur eine PV-Anlage gebaut wird. Durch die neue Regelung, dass keine Umsatzsteuer mehr bezahlt werden muss, sind Verbraucher und Verbraucherinnen auch nicht weiter dazu verpflichtet, auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen.
Noch dazu wurde eine vorgelegte Formulierungshilfe vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für einen Gesetzentwurf beschlossen, welcher die Stromproduktion erneuerbarer Energien kurzfristig erhöhen soll.
Was die 70-Prozent-Regelung bei PV-Anlagen bis zu einschließlich 25 kW Leistung betrifft, wurde die Abschaffung vorgezogen und somit sind alle PV-Anlagen, die nach dem 05.09.2022 in Betrieb genommen wurden, von dieser Regelung befreit. Die 70-Prozent-Regelung für PV-Anlagen mit bis zu 7 kW wird am 01.01.2023 abgeschafft. Allerdings müssen bei jeweiligen Anlagen mit über 7 kW installierter Leistung ein intelligentes Messsystem eingebaut werden.
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27.09.2022; 12:00 – 14:00 Uhr; online
Die #MSEimpuls, online veranstaltet am 27.09.2022 von 12:00 -14:00 Uhr durch die Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH, richtet sich vorangig an Unternehmen und hat sich die allseits beherrschenden Themen Energie und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft auf die Fahnen geschrieben.
In diesem Jahr stehen Stefanie Beitz vom Leea Neustrelitz, Projektleiterin „Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU“ und Johannes Arlt, direkt gewähltes MdB für den Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III und Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion online Rede und Antwort, vor allem zu Fördermöglichkeiten und Richtlinien, die Unternehmen dabei unterstützen, sich dem verändernden Energiemarkt anzupassen – für mehr Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz.
Stefanie Beitz wird konkrete Einblicke geben zu aktuellen Förderprogrammen und- konditionen. Johannes Arlt wird Maßnahmen erläutern, wie Unternehmen in der aktuellen Situation kurzfristig gefördert und entlastet werden können und somit den Bogen spannen zu den langfristigen Zielen der Nachhaltigkeit in Unternehmen.
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22.07.2022 – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Zuge der Reformierung der Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude ergeben sich zahlreiche Neuerungen und veränderte Förderbedingungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) , die es für Antragsteller nun zu beachten gilt. Einige der wichtigsten Neuerungen möchten wir hier benennen.
Eine Antragstellung für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist künftig nur noch über das BAFA im Rahmen einer Zuschussförderung möglich. Die Kreditförderung bei der KfW wird mit in Kraft treten der neuen Änderungen am 28.07.2022 gänzlich gestrichen. Die Zuschussförderung nach den alten Förderquoten ist beim BAFA noch bis einschließlich zum 14.08.2022 möglich. Grundsätzlich werden ab dem 15.08.2022 für alle Einzelmaßnahmen die Förderquoten vermindert.
Speziell im Heizungsbereich ergeben sich die meisten Änderungen. Die wohl wichtigste Veränderung ist der Förderstopp für Gasbrennwertthermen in jeglicher baulicher Ausführung. Der Austausch-Bonus für Ölheizungen wird ersetzt durch einen Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 %. Dieser gilt nun gleichermaßen für den Austausch von Gas-, Öl-, Nachtspeicher- und Kohleheizungen, sofern diese in einem funktionstüchtigen Zustand sind. Zudem kann der iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung künftig nicht mehr geltend gemacht werden. Die maximal möglichen Förderquoten sind nachfolgend aufgelistet. Eine Förderquotentabelle wird in Kürze auf den Seiten des BAFA und auch auf unseren Seiten veröffentlicht.
Im Bereich der Bundesförderung für effiziente Wohngebäude und der Nichtwohngebäude gibt es weitere wichtige Änderungen.
So wird beipielsweise der Neubau von Gebäuden nur noch in der Effizinzklasse 40 mit Nachhaltigkeitsklassifizierung als Kreditvariante gefördert- bei einer maximalen Förderquote von 5 % und bis zu 120.000 € förderfähigen Kosten. Die Zuschussvariante entfällt für alle Antragsteller- mit Ausnahme der kommunalen Antragsteller. Für Nichtwohngebäude können nur noch 10 Millionen Euro förderfähige Kosten geltend gemacht werden.
Die Fördersätze im Bereich der Gebäudesanierung werden gekürzt, der iSFP-Bonus- resultierend aus einer Energieberatung für Wohngebäude- wird vollständig gestrichen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die künftig geltenden Förderquoten.
| Effizienzhaus/-gebäude | kommunale Antragsteller | weitere Antragsteller |
| EH/EG Denkmal | 20% | 5% |
| EH/EG 85 | 20% | 5% |
| EH 70 | 25% | 10% |
| EH/EG 55 | 30% | 15% |
| EH/EG 40 | 35% | 20% |
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie in der Änderung der Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums. Für das Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns steht Ihnen auch die Förderberatung des Leea e.V. für Fragen zur Verfügung.
Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen sind so gefragt wie nie. Doch aufgrund des Krieges in Europa, Lieferkettenproblemen sowie Fachkräftemangel ist die Umsetzung derzeit schwierig.
Ein Reporter der Deutschen Welle hat unsere Projektleiterin Stefanie Beitz bei einem ihrer vielen Beratungsgespräche im Hotelbetrieb der Familie Thien begleitet. Hier gehts zum Beitrag der Deutschen Welle.
am 23. Juni 2022 von 10 bis 15 Uhr, www.klimaschutz.de
Ziel der Veranstaltung der sk:kk ist es interessierten Vertretern von kommunalen Unternehmen und Zweckverbänden, Kita- und Schulträgern, Hochschulen, Religionsgemeinschaften, der Kinder- und Jugendhilfe, gemeinnützige Vereine, kommunalen Aufgabenträgern, Contractoren, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und ggf. Vertreter*innen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen auf den neuesten Stand zu bringen und diese zu unterstützen das passende Förderangebot für das eigene Projekt zu finden. Hintergrund der Veranstaltung sind die verstärkten Klimaschutz-Förderangebote von Bund und Ländern.
mehr Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier.
03.05.2022, www.bmwi-energiewende.de
Ab Januar 2023 soll ein neues Stufenmodell die CO2-Kosten für Wohn- und Nichtwohngebäude gerechter zwischen Mieter und Vermieter aufteilen. Dabei sollen die Kosten für emissionsreiche Gebäude zum Großteil von den Vermietern getragen werden, während bei emissionsärmeren Gebäuden die Mieter höhere Anteile an den Kosten haben sollen. Das Modell soll zu mehr energetischen Sanierungen und geringerem Energieverbrauch anreizen.
19.04.2022, pv-magazine.de
Seit der Änderung des Geldwäschegesetzes am 01.08.2021 sind alle Gesellschaften dazu verpflichtet, eine Meldung über ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ beim Transparenzregister zu veranlassen. Damit sind Personen gemeint, die mehr als 25% der Kapital- oder Stimmanteile einer Gesellschaft halten oder in ähnlicher Art Einfluss ausübt.
21.04.2022, kfw.de
Ab sofort können wieder Förderanträge zur Neubauförderung der KfW für die Effizienzhaus/-gebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse gestellt werden. Neue Voraussetzung dafür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Anträge zu den Effizienzhaus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus oder zur Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse sollen aufgrund der bereits ausgeschöpften Fördermittel nicht mehr gestellt werden.
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.